Entzug der Prokura |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:01 |
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wenn eine Prokura entzogen wird, dies dem KI jedoch nicht mitgeteilt wird un der ehem. Prokurist über das Geschäftskonto verfügt, wer haftet?
Ist die Gesellschaft nicht verpflichtet Änderungen anzuzeigen?
Vielen Dank für eure Hilfe! LG |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:04 |
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klar ist sie das!
noch gibts in der bank keine kugel, mit der man in die zukunft sehen kann.. |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:18 |
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hab aber gelesen, dass die Bank eine Mitschuld trifft,
da es wohl ein System gibt das Änderungen und Streichungen im HR anzeigt. |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:28 |
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In unseren AGB`s steht aber, dass die Mitteilungspflicht haben.
Von so einem System habe ich noch nix gehört.
Ich würde sagen, die Bank haftet nicht!
Skammy |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:32 |
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Dann bin ich ja beruhigt, vielen Dank. |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:43 |
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Du schaust dir ja uch immer die Verfügungsverechtigung auf der U-karte an. Wer mit wem darf und ales mögliche.
Wenn einer keine Prokura oder ähnliches mehr hat, wird ne neue u-Karte gemacht.
Stell Dir nur mal vor, du würdest dir jeden Tag den Bundesanzeiger durchlesen, wer jetzt alles Prkora hat oder nicht. Da kannste ja nen ganzes Azubi-Regiment mit beschäftigen ;-)
Ciao
Skammy |
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Verfasst am: 21.11.2005 14:16 |
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@sonia
solang das unternehmen die prokura nicht zur streichung im HR angemeldet hat kann man ja auch nix rausfinden ... hat ja nur deklaratorische wirkung
das system mit den änderungen und streichungen soll bestimmt der bundesanzeiger sein, oder ? bzw. die amtlichen mitteiungen im handelsblatt |
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