Rückgabe von Bundesschatzbriefen |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:22 |
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Dachte bislang, dass BSB nach einem Laufzeitjahr innerhalb von 30 Zinstagen bis zu EUR 5000,00 an die Bundeswepaverwaltung zurückgegeben werden können.
Warum ist dann die Lösung zu Aufg. 15 Nr.5 richtig?
Aus der AP Winter 04/05 |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:25 - Geaendert am: 21.11.2005 13:34 |
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"Ich kann die Rückgabe Ihrer gesamten Bundesschatzbriefe an die Bundeswertpapierverwal-tung veranlassen und Sie können über den entsprechenden Betrag auf Ihrem Kontokorrentkonto verfügen."
Falsch, wenn nur Einzeldepot, weil er nicht 10.000 €, sondern nur 5.000 € zurückgeben kann.
Richtig, weil Gemeinschaftsdepotkonto "Eheleute Beate und Kurt Heinemann" -> 5.000 € * 2 = 10.000 € |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:30 |
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bin ja auch der Meinung, dass die Aussage falsch ist, die Musterlösung sieht das jedoch nicht so. |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:33 |
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Weil die Bundesschatzbriefe von einem Ehepaar gekauft wurden -> 5000,- pro Person.... |
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Verfasst am: 21.11.2005 13:36 |
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Alles klar, da lag mein Denkfehler! Danke |
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Verfasst am: 21.11.2005 14:22 |
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Ich bin da heute morgen auch drüber gestolpert. Gut, dass das hier nochmal angesprochen wurde. Mit dem 2 * 5000€ leuchtet mir das ein.
Man sollte also die Aufgabe besser lesen... *grr*
Aber generell stimmt das ja, dass man nur 5000 € zurückgeben kann... |
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