Verkauf eines PKW - Buchungssatz |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 08.05.2010 21:26 |
|
|
Wiggle ... und wie machen wirs jetzt in der Prüfung am Mi? ;)
Oder müssen wir uns die richtige Lösung dann auch erst wie die Dame der GbR erklagen? ^^ |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2010 11:41 |
|
|
mhhh, also bis jetzt war es in den Prüfungen doch immer so, dass Gegenstände, welche die Bank verkauft hat mit ust gebucht wurden.....dementsprechend behalte ich es so bei :-D |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2010 14:17 - Geaendert am: 09.05.2010 14:18 |
|
|
Wieso so kompliziert? Man berechnet Umsatzsteuer auf folgende Dinge:
Depot( inklusive Schrankschließfächer und die Provision für die Gebühren)
Edelmetalle( Ausnahme Goldbarren)
Gegenstände, die aus umsatzsteuerpflichtigen Abteilungen kommen.
Immobilienverwaltung.
Kantinenumsätze.
Verkauf von Sicherungsgut
Verkauft die Bank PC‘s aus der Zahlungsverkehrsabteilung ist keine Umsatzsteuer fällig. Das Gleiche gilt beim Kauf.
Dementsprechend fällt nicht auf jeden Anlagegegenstand automatisch UST an! |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2010 14:58 |
|
|
soooo. ich muss mcih dann wohl mal verbessern... ihr hattet recht! :-)...wenn z.B. ein auto nur im ust-freien bereich genutzt wurde und nen restwert von 10.000€ hat, buchen wir einfach bbk an bga 10.000€ |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2010 21:54 |
|
|
@Devil: Einfach so wie es in der Schule gelehrt wurde :)
Wurde beim Kauf Vorsteuer geltend gemacht, habe ich beim Verkauf USt abzuführen. (umsatzsteuerpflichtiger Bereich)
Wuder die Vorsteuer mit in BGA aktiviert, dann buche ich beim Verkauf keine USt. (umsatzsteuerfreier Bereich)
Lg,
Wiggle |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|