Gewinnverteilung einer AG |
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Verfasst am: 01.11.2010 20:35 - Geaendert am: 01.11.2010 20:37 |
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nö. habe mich nicht zweimal hier angemeldet.
und ein Dank an NadNut.
@ Technology.. hast du denn Kompetenzen?
also nicht, dass ich mich darüber profilieren will, aber bei Dir kann ich mir nicht vorstellen, dass Du mehr Kompetenz hast, als andere Azubis. |
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Verfasst am: 02.11.2010 12:36 |
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oh Mann ist das ein Kindergarten.... :-)
Jetzt reißt euch doch bitte zusammen.
Dem Beitrag von NadNut2903 kann ich nur zustimmen. |
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Verfasst am: 23.11.2010 19:25 |
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Wie dem auch sei ;-))
Nach dem gesetz heißt es ja "der zwanzigste Teil um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresabschlusses einzustellen, bis die gesetzliche RL und die Kapital RL... zusammen den zehnten oder in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen..."
Meine Frage...
Was ist, wenn ich den 10. Teil des GK´s erreicht habe?? Kann ich dann einfach nichts mehr in die gesetzliche RL einstellen?? Also nur noch in die Anderen Gewinn RL? |
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