Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 21
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage zur Kosten- und Erlösrechnung
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Ines93
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2003 18:08
Guten Tag.

Hier noch mein Senf zu diesem Thema:

Mitarbeiterkonditionenen sind ZusatzERLÖSE!

Definitiv. Für deine Preiskalkulation musst du so tun, als hättest du dein Kreditvolumen ohne Sonderkondition verzinst. Also musst du deinen G&V Zinsertrag nehmen und diese Zinsdifferenz addieren. DAnn hast du das Ergebnis, das ohne Sonderkondition erwirtschaftet wird.

Der buchhalterisch entgangene Gewinn kann in der Tat als Personalaufwand bezeichnet werden.

Das ganze wird noch logischer, wenn man sich vor Augen hält, dass bei ZUSATZ- kosten und Erlösen kein Aufwand oder Ertrag entgegensteht (Definition) Du kalkulierst also den Erlös aus deiner normalen Geschäftstätigkeitt. Und das sind ja wohl Kunden und keine Mitarbeiterkredite.

Diesen "Personalaufwand" darf man nicht auf die Kunden abwälzen. Du kalkulierst ja auch nicht einen demolierten Geschäftswagen in die Preisgrenze mit ein, sondern erfasst ihn als neutralen Aufwand.
madmacxs
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2003 23:55
@ magic

Darum ist es auch nicht vergleichbar mit kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen, Mieten oder dem Unternehmerlohn.

Es gibt keinen Zusatzkosten Punkt der kalkulatorische Rabattgewährung heisst.

vergleichbar dennoch, da ich ja bei zB eigenkapitalzinsen rechne, was ich (die Bank) sonst hätte mit dem geld verdienen können, wenn dieses nicht durch vorschriften als haf. EK dienen müsste. darum auch zusatzkosten, da ich rechne, was ich hätte einnehmen können, wenn ich die kredite als privatdarlehen vergeben hätte.


Für dei Erfolgrechnung braucht man aber wie schon im voherigen Beitrag geschrieben die Zusatzerlöse.

erfolg ist nichts anderes als gewinn, und der wird nicht auf Grund der Kosten und Erlösrechnung berechnet sondern durch Abschluss der Erfolgs- und Bestandskonten über das EK.

ok, ihr seht, ich kann es einfach nicht fassen, dass das zusatzerlöse sein sollen, unser Lehrer sagte uns auch, dass sowas so gut wie gar nicht bei der Bank vorkommt. Ich werde jetzt mal unseren Prokuristen der fürs Controlling zuständig ist fragen.
ciao :-)
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse