Sofortabschreibung GWG in umsatzsteuerfreien Bereichen |
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Verfasst am: 25.11.2013 15:37 - Geaendert am: 25.11.2013 18:35 |
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Beim Buchungssatz muss auf dem Anlagenkonto (GWG, Sammelposten oder BGA)
im umsatzsteuerfreien Bereich der Bruttobetrag gebucht und abgeschrieben werden,
im umsatzsteuerpflichtigen Bereich der Nettobetrag gebucht und abgeschrieben werden, da die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird. |
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Verfasst am: 25.11.2013 18:18 |
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Danke Herr rrathner, ist denn mein Lösungsweg korrekt ???
Bin so aufgeregt wegen der AP, wäre super, wenn Sie meinen korrigieren könnten.
Danke!! |
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Verfasst am: 25.11.2013 18:42 |
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Lösung:
Kauf:
Sammelposten an KK 1300
am Jahresende:
Abschreibung a. Anlagen an Sammelposten 260 |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:13 |
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Ok Dankeschön. Also gilt jetzt ganz allgemein für die Abschreibung: Sammelposten buche ich im Soll bei einem Betrag ab 150€ Netto - 1000€ und wann buche ich GWG ? |
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Verfasst am: 26.11.2013 18:29 |
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GWG sind Anlagegegenstände über 150 bis 410 Euro. Sie kann man wählen, wenn man auf das Sammelpostenverfahren verzichtet. Beide Methoden nebeneinander in einem Geschäftsjahr sin nicht erlaubt.
Wie die Formulierung der IHK dann aussieht kann man noch nicht sagen, da eine solche Aufgabe noch nicht vorkam. Sammelposten hingegen kamen schon zweimal vor. |
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