Rücklagenberchnung: Hilfe????? |
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 18:05 |
|
|
Hallo, hab da mal ne Aufgabe und da komm ich absolut nicht weiter.
Rücklagenberechnung
Die Bilanz der X-Bank-AG weist in der Bilanz des Vorjahres folgende Werte auf (Mio. EUR):
Gezeichnetes Kapital 50,00 Mio. EUR
Kapitalrücklage 2,25 Mio. EUR
Gesetzliche Rücklage 2,51Mio. EUR
Andere Gewinnrücklage 18,50 Mio. EUR
Der Jahresüberschuss für dieses Geschäftsjahr beträgt 8,40 Mio. EUR. Zur Ausschüttung wird ein Bilanzgewinn von 4,00 Mio. EUR vorgeschlagen und in der HV beschlossen (Steuern bleiben unberücksichtigt).
Um wieviel Mio. EUR können die anderen Gewinnrücklagen zum 31.12. dieses Jahres maximal anwachsen, wenn die Bank-AG die gesetzliche Rücklage nach den Mindestvorschriften des § 150 AktG bildet?
Mio. EUR
Danke!!! |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 22:13 - Geaendert am: 17.03.2006 22:19 |
|
|
Ok wenn ich das noch richtig kann müsste das so gehen:
50 Mio gez. Kapital...davon 10 % max in die Rücklagen.
Rücklagen haben wir schon 4.76 Mio, andere gewinnrücklagen bleiben unberücksichtigt
5 Mio (da 10 % von 50) - 4.76 = 0.24
Es können noch maximal 0.24 Mio rücklagen gebildet werden.
Den JÜ kannste hier unberücksichtigt lassen; da ja gefragt wird wieviel noch maximal einzubezahlen geht.
für rechenfüchse: jü = 8.4 Mio, davon 5 % Rücklagen = 0.42...wäre also sowieso zuviel :)
Mh und jetzt kommt der schwierige teil...:
8.4 - 0.24 = 8.16
Jezt bin ich mir nicht sicher ob die Ausschüttung mit abgezogen wird...ich tippe mal auf nein (alles unter vorbehalt).
Davon dann die Hälfte?! als andere gewinnrücklage :
8.16 : 2 = 4,08 Mio
es können also 4.8 mio in die anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.
Wie gesagt, keine Garantie. ich war schon lang nicht meh rin der schule und bilanz war sowieso noch nie meine stärke...aber ich habs probiert ;)
Mal sehen was Hermann dazu meint.
LG
KISH |
|
|
|
Verfasst am: 18.03.2006 11:54 |
|
|
4,08 Mio. für die anderen Gewinnrücklagen ist richtig! ___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
|
|
|
Verfasst am: 19.03.2006 15:13 |
|
|
Hallo!
Und was ist mit dem Rest?
Die Frage lautet, um wie viel die anderen Rücklagen anwachsen können. Wenn also die HV einen Bilanzgewinn von 4,0 Mio beschließt und der JÜ nach Zuweisung von 0,24 in die gesetzlichen Rücklagen noch 8,16 Mio beträgt, dann bleiben noch 4,16 Mio übrig. Die kommen dann wohl in die anderen Rücklagen. Die HV muss jedoch über die 0,08 Mio einen gesonderten Beschluss fassen, da der Vorstand und der AR vorab nur die genannten 4,08 Mio den anderen Rücklagen zuweisen kann.
Eine andere Möglichkeit wäre auch, den Betrag von 0,08 Mio als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.Das Leben ist schön, man muss nur die Orte kennen. |
|
|
|
Verfasst am: 20.03.2006 01:34 |
|
|
4,08 Mio in die anderen Gewinnrücklagen, die anderen 4,08 Mio ist der Bilanzgewinn. |
|
|
|
Verfasst am: 22.03.2006 20:37 |
|
|
Oleee ich kanns doch noch :)
Berichtigung: die 4.8 sind natürlich tippfehler oben, meinte 4.08 wie auch ausgerechnet :) |
|
|
|