Bilanzierung von Goldmünzen |
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Verfasst am: 26.04.2006 09:22 |
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der folgenden Aufgabe der Sparkassenakademie Landshut/ Bayern.
Aufgabe:
Im Eigenbestand eines Kreditinstitutes befinden sich Goldmünzen im Wert von 31.270,00 EUR.
Welche Aussage zur Bilanzierung ist richtig?
1. Bilanzausweis: Positzion "Sonstige Vermögensgegenstände"
2. Bilanzausweis: Position "Kassenbestand"
Frage:
Ich weiß, das wenn die Münzen Zahlungsmittel sind werden sie unter Kasse gebucht und wenn es Sammlermünzen sind, werden sie, wie Goldbarren, als Vermögensgegenstände gebucht.
Kann mir einer von euch sagen wie ich den Ausdruck "im Wert von 31.270,00 EUR" zu verstehen habe oder kennt jemand die Aufgabe?MfG
Sven |
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Verfasst am: 26.04.2006 13:19 |
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ich mein sonstige Vermögensgegenstände
hat soweit ich weiss was mit der Bilanzierung nach LZB / EZB zu tun, da dieser Posten einen Sonderposten darstellt.Fernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 26.04.2006 15:15 |
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Ja, sonstige Vermögensstände ist richtig.
Es gibt Goldmünzen, die offiziell noch gesetzliches Zahlungsmittel sind (mehrwertsteuerfrei) und solche, die kein gesetzliches Zahlungsmittel sind (Goldmünze anläßlich der Fußballweltmeisterschaft, wie Schmuck umsatzsteuerpflichtig).
Bei denen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, könnte man denken, dass sie wie die anderen Sorten zum Kassenbestand gehören. Das ist aber nicht so, da sie beim An- und Verkauf nicht mit dem Sortenkurs berechnet werden, da der Goldwert viel höher ist. Man könnte in Südafrika mit dem Krügerrand bezahlen, das macht aber keiner, da der Goldwert dieser Münze viel höher ist als der aufgedruckte Wert. |
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Verfasst am: 27.04.2006 09:39 |
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Vielen Dank Herr Rathner!
Ich will Ihnen nicht ihr Wissen bzw. ihr können anzweifeln, aber sind sie sich sicher das Goldmünzen, die als Zahlungsmittel zählen nicht als Kassebestand gebucht werden? Ich habe den Abteilungsleiter des ReWe gefragt und er sagte mir dass dies so gehandhabt wird.MfG
Sven |
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Verfasst am: 27.04.2006 12:25 |
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Danke für den Hinweis. In meinen Unterlagen steht es anders, meine auch, dass es logisch sei, sie als sonstige Vermögensgegenstände anzusehen. Sie verkaufen sie auch nicht zum Sortenkurs, sondern zum aktuellen Wert dieser Goldmünze.
Zu welchem Wert bilanziert Ihre Bank denn dann die Goldmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind: nach dem aufgruckten Wert, umgerechnet zum Sortenkurs
oder nach dem Goldwert der Münze (unter Beachtung des Niederstwertprinzip)? |
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