Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 72
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bilanzierung von Goldmünzen
 
hiob
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2006 09:22
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der folgenden Aufgabe der Sparkassenakademie Landshut/ Bayern.

Aufgabe:

Im Eigenbestand eines Kreditinstitutes befinden sich Goldmünzen im Wert von 31.270,00 EUR.

Welche Aussage zur Bilanzierung ist richtig?

1. Bilanzausweis: Positzion "Sonstige Vermögensgegenstände"

2. Bilanzausweis: Position "Kassenbestand"

Frage:
Ich weiß, das wenn die Münzen Zahlungsmittel sind werden sie unter Kasse gebucht und wenn es Sammlermünzen sind, werden sie, wie Goldbarren, als Vermögensgegenstände gebucht.

Kann mir einer von euch sagen wie ich den Ausdruck "im Wert von 31.270,00 EUR" zu verstehen habe oder kennt jemand die Aufgabe?

MfG
Sven

ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2006 13:19
ich mein sonstige Vermögensgegenstände

hat soweit ich weiss was mit der Bilanzierung nach LZB / EZB zu tun, da dieser Posten einen Sonderposten darstellt.

Fernstudium

Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de

rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2006 15:15
Ja, sonstige Vermögensstände ist richtig.
Es gibt Goldmünzen, die offiziell noch gesetzliches Zahlungsmittel sind (mehrwertsteuerfrei) und solche, die kein gesetzliches Zahlungsmittel sind (Goldmünze anläßlich der Fußballweltmeisterschaft, wie Schmuck umsatzsteuerpflichtig).
Bei denen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, könnte man denken, dass sie wie die anderen Sorten zum Kassenbestand gehören. Das ist aber nicht so, da sie beim An- und Verkauf nicht mit dem Sortenkurs berechnet werden, da der Goldwert viel höher ist. Man könnte in Südafrika mit dem Krügerrand bezahlen, das macht aber keiner, da der Goldwert dieser Münze viel höher ist als der aufgedruckte Wert.
hiob
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 09:39
Vielen Dank Herr Rathner!

Ich will Ihnen nicht ihr Wissen bzw. ihr können anzweifeln, aber sind sie sich sicher das Goldmünzen, die als Zahlungsmittel zählen nicht als Kassebestand gebucht werden? Ich habe den Abteilungsleiter des ReWe gefragt und er sagte mir dass dies so gehandhabt wird.

MfG
Sven

rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 12:25
Danke für den Hinweis. In meinen Unterlagen steht es anders, meine auch, dass es logisch sei, sie als sonstige Vermögensgegenstände anzusehen. Sie verkaufen sie auch nicht zum Sortenkurs, sondern zum aktuellen Wert dieser Goldmünze.
Zu welchem Wert bilanziert Ihre Bank denn dann die Goldmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind: nach dem aufgruckten Wert, umgerechnet zum Sortenkurs
oder nach dem Goldwert der Münze (unter Beachtung des Niederstwertprinzip)?
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse