Frage Versteuerung. Eink. a. selbstst. Tätigkeit |
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Verfasst am: 28.04.2006 07:20 |
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Hi,
hab im Internet gelesen das Einkünfte aus selbstst. Tätigkeit bis 1848€ nur in der Steuererklärung genannt werden müssen, es muss allerdings kein Gewerbe angemeldet werden und die Sache ist steuerfrei bis 1848€.
Weiss da jemand mehr zu?Fernstudium
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Verfasst am: 28.04.2006 10:37 - Geaendert am: 28.04.2006 10:38 |
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§3 EStG (Steuerfreiheit) Nr.26
1Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr.
2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen |
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Verfasst am: 28.04.2006 11:20 |
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danke @ hermann
Hier das Original nochmal:
Einnahmen die Sie beim zanox-affiliate verdienen, müssen Sie genauso wie Ihre Zinserträge oder andere Nebeneinkünfte in der Einkommensteuererklärung
angeben und versteuern. Sie müssen jedoch keinerlei gewerbliche Tätigkeiten beim Finanzamt anmelden, solange Ihr Verdienst beim zanox-affiliate lt. aktueller
Steuerregelung jährlich 1.848,- EUR nicht überschreitet. Die Einnahmen sind ggü. dem Finanzamt anmeldepflichtig, aber bis 1.848,- EUR im Jahr steuerfrei.
Genaueres erfragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Steuerberater.
Mein Problem ist nur das es sich bei der Firma Zanox um eine Internetfirma handelt die Bannerwerbung vermittelt und man somit Provision erhält, womit die Regelung von Hermann ja nicht zutreffen würde, oder?
Am besten ich konsultier aml einen Steuerberater bevor ich meine Steuer abgeb. |
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Verfasst am: 28.04.2006 12:58 |
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Oder vielleicht doch einfach der Steuer beilegen in Anlage GSE, wenn es nicht korrekt ist würde es ja einer steuerlichen selbstanzeige gleichkommen und somit straffrei |
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Verfasst am: 28.04.2006 16:39 - Geaendert am: 28.04.2006 16:45 |
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Was heißt "Hier das Original nochmal:"
Wo stand dieser Text schon mal und weshalb Original?
In der Regel üben Akademiker selbständige Tätigkeiten aus. |
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Verfasst am: 28.04.2006 17:26 |
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Original bezog sich hier auf den Auszug aus der "FAQ" der von www.zanox.de durch die ich Gewinn erwirtschaftet habe. |
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Verfasst am: 28.04.2006 17:27 |
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Diese Regelung ist zur Zeit in der Schwebe: Bisher sind zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für Jugendtrainer eines Fussball-Vereins bis zu diesem Betrag nicht steuerpflichtig, meines Wissens soll sich dort noch Regierungsplänen etwas ändern.
... aber da wird sowieso jeden Tag "ne neue Sau durchs Dorf" getrieben , von daher....
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.04.2006 18:10 |
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@ cupra
also reicht es wenn ich es einfach in der steuererklärung angebe? |
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Verfasst am: 28.04.2006 18:41 |
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Als Gewinne aus Gewerbebetrieb |
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Verfasst am: 28.04.2006 18:48 |
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Ja genau, aber eine Gewerbeanmeldung werde ich nicht machen dafür, steht ja auch in keiner Relation. |
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