Definition und Unterschied Löhne & Gehälter |
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Verfasst am: 03.05.2006 15:58 |
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Lang lang is her......
....Berufschule ;-)
brauche Definition und den Unterschied zwischen Löhne und Gehälter
Danke !******************************************************************
Die Jugend kennzeichnet nicht einen Lebensabschnitt, sondern eine Geisteshaltung: sie ist Ausdruck des Willens, der Vorstellungskraft und der Gefühlsintensität. Sie bedeutet Sieg des Mutes über die Mutlosigkeit. Sieg der Abenteuerlust über den Hang zur Bequemlichkeit.
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Verfasst am: 03.05.2006 16:02 |
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also wir haben irgendwann mal gesagt bekommen, dass Löhne Arbeitern bezahlt werden und Gehälter Angestellten, diese Ausdrücke aber heutzutage nicht mehr verwendet werden, weil es keinen Unterschied dazwischen gäbe.
Ohne Gewähr. |
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Verfasst am: 03.05.2006 16:26 |
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Lohn: Arbeiter
Gehalt: Angestellter
Sold: Beamter
Irgend ne spezielle Bezichnung gibts glaub ich noch für das was Pfarrer verdienen, aber die fällt mir nichtmehr ein. |
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Verfasst am: 03.05.2006 19:37 |
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Sold ist nur noch für eine besondere Gruppe von Beamten, nämlich für Soldaten (und Zivildienstleistende) üblich.
Beamte bekommen Besoldung oder Bezüge, weil sie nicht für ihre Arbeitsleistung bezahlt werden, sondern angemessen alimentiert werden müssen, da sie Ihre Arbeitsleistung ohne wenn und aber für das Gemeinwohl einsetzen (so zumindest der Eid ...).
Historisch hat sich die Unterscheidung von Lohn für Abeiter als outputabhängige Größe und Gehalt für Angestellte als unabhängige Größe herausgebildet. Diese Unterscheidung ist jedoch juristisch ohne Belang und verschwimmt auch in der Praxis, so gibt es z.B. seit 2005 im öffentlichen Dienst auf Bundes- und Kommunalebene nur noch Arbeitnehmer, keine Arbeiter und Angestellten mehr.
Ich sage einfach allgemein Arbeitsentgelt, da sind auch weitere Unterformen (z.B. Honorare, Gage etc.) mit drin.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 04.05.2006 08:13 |
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Was soll den Sold sein? Nein, mein lieber Fausti - Beamte bekommen Bezüge |
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Verfasst am: 04.05.2006 09:01 |
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Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Soldaten, Richter und Beamten bezeichnet. Die Besoldung ist derzeit noch für alle oben genannten einheitlich durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Im Rahmen der Förderalismusreform ist jedoch beabsichtigt, die Besoldung für die Beamten und Richter der Länder (und Gemeinden) in die alleinige Länderzuständigkeit zu geben, wie es bis zu einer Reform des Besoldungsrechtes Mitte der 1970er Jahr bereits war.
Die Besoldung ist ein wesentlicher Teil der durch das Beamtenrecht seitens des Dienstherrn zu sichernden amtsangemessenen Alimentation, der die Treuepflicht der Beamten gegenübersteht.
Im Gegensatz zur Besoldung spricht man bei Angestellten von Vergütung und bei Arbeitern vom Lohn. Für Angestellte des Bundes und der Gemeinden ist der Unterschied durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) aufgehoben. Jetzt heißt es dort Entgelt.
Quelle: wikipedia |
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Verfasst am: 04.05.2006 10:49 |
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Lohn = geleistete Stunden * Stundenlohn
Gehalt = Monatsgehalt |
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Verfasst am: 04.05.2006 11:56 |
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DrFaustus:
Pfarrer: AlmosenEin Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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