Rewe-Bilanzkennziffern |
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Verfasst am: 11.05.2006 14:05 |
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Musste man bei der Berechnung der Bilanzkennziffern den Jahresüberschuss mit ins Eigenkapital rechnen? |
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Verfasst am: 11.05.2006 14:51 |
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ja, muss man... und dann nicht vergessen (für den Anlagendeckungsgrad) zum Anlagevermögen die Finanzierungsanlagen dazu zu rechnen! |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:08 |
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Stand das denn auch unter dem Anlagevermögen? |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:23 |
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Also ich bin der Meinung, dass der Jahresüberschuss net zum EK gezählt wird. Stand doch oben in der Formelsammlung dabei |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:29 |
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Also, den Jahresüberschuss darf man natürlich nicht mit rein rechnen, das ist schwachsinn. |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:34 |
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er muss mit rein.
habe lehre gefragt!
100%ig
habe es leider auch falsch!! |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:35 |
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bilanzgewinn hätte nicht mit rein dürfen.
aber jü schon. |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:36 |
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es war ne gmbh. da wird der jü net an die aktionäre ausgeschüttet, sondern bleibt im unternehmen. ist also ek. guckt euch mal die übungsaufgaben dazu an. bei kg, gmbh etc. is der immer drin. ggf. gibts da noch extra aufgeführt entnahmen. bei ag ist es schwachsinn, das stimmt. war hier aber nicht gegeben... |
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Verfasst am: 11.05.2006 15:37 |
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so hat es der lehrer auch begründet.
das steht auch so in der formelsammlung |
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Verfasst am: 11.05.2006 16:01 |
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Aber.
Erstens ist der JÜ immer mit dem Bilanzgewinn gleich zu setzen und zweitens wird der JÜ bei einer Ag an die Aktionäre ausgeschüttet wird, bei einer GmbH an die Gesellschafter ausgezahlt. |
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Verfasst am: 11.05.2006 16:08 |
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ist nicht gleichzusetzen. die gesellschafter müssen ja keine entnahmen haben sondern können auch im unternehmen weiter investieren. es gab bei übungsaufgaben zum jahresabschluss auch felder wo extra "entnahmen" mit angegeben waren beim eigenkapital! bilanzgewinn ist übrigens nicht gleich dem jü, wenn du dir das berechnungsschema anguckst! |
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Verfasst am: 11.05.2006 16:11 |
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kalli 84 ist ja ein schlaumeier,was!?
Jahresüberschuss gemindert um einstellung im die ges.rücklagen, die gewinnrücklagen auf beschluss des vorstandes und gemindert um einen verlustvortrag vom vorjahr, das ist der bilanzgewinn!!! |
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