Ordner für mündl. Prüfung |
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Verfasst am: 19.05.2006 15:16 |
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Hallo Leute,
welche Unterlagen packt ihr inn den Prüfungsordner für das Beratungsgespräch zur Prüfung? |
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Verfasst am: 19.05.2006 15:41 |
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Alles was ich finden kann :-)
Nee mal ehrlich, wir haben einen Beratungsordner für jeden Berater in der Bank. Und der ist von der Bank schon ziemlich voll gepackt und muss nur immer aktualisiert werden.
Ich werde mir vielleicht noch Akkreditiv und so n paar Chartverläufe reinlegen, aber sonst bleib ich bei den Konditionen und sonstigen Unterlagen der Bank.
Gibt es sowas bei Euch nicht?
Lg |
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Verfasst am: 19.05.2006 15:54 |
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wir durften damals glaub nur Konditionenblatt mitnehmen, den rest mussten wir improvisieren |
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Verfasst am: 19.05.2006 15:56 |
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Naja, das Problem ist... ich habe meine Ausbildung bei keiner Filialbank gemacht und hab so gut wie keine Ahnung was da in so einen Ordner hineinkommt.
Aber ich werd mal sehen was unsere Kooperationsbank zu bieten hat. |
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Verfasst am: 19.05.2006 15:56 |
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Wir dürfen keine Hilfsmittel benutzen...IHK in Köln hat es verboten...so viel zur Gleichberechtigung :-( |
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Verfasst am: 19.05.2006 16:06 |
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sucht doch mal unter "Forum durchsuchen" nach
"Beratermappe"
da findet man viiiiele Info´s dazu!!!!
(Ich kann den Link leider nicht hierrein setzen, ist gesperrt irgendwie ;o) ) |
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Verfasst am: 20.05.2006 23:36 |
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bevor ihr euch wie blöd überlegt, was ihr alles in diesen ordner reilheften wollt: ich kann nur empfehlen, vorher ein mitglied eures ausschusses - am einfachsten den entsprechenden lehrer - vorher (!) zu fragen, was sie genau erwarten, v. a. in inhaltlicher hinsicht - für die jeweiligen themen! sonst packt ihr an entscheidener stelle zu wenig und an unwichtigen stellen viel zu viel in den ordner und steht nachher da...
ich habe damals beim lehrer meines ausschusses vorher nachgefragt, wie tief sie inhaltlich gehen, v. a., weil bei mir damals auch keinerlei hilfsmittel erlaubt waren - das hat mir viel unnötigen streß erspart! kann ich also nur jedem empfehtlen!
und da es nunmal keinen einheitlichen erwartungshorizont wie beim schriftl. teil (prüfungskatalog) gibt und jeder ausschuss da andere, eigene schwerpunkte setzt, könnt ihr eine derartige auskunft auch verlangen! schließlich müssen die prüfungsanforderungen ja vorher klar feststehen und für euch brauchbar definiert sein!
vg |
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Verfasst am: 21.05.2006 16:57 |
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Hallo,
also ich durfte damals alles benutzen. Ich hatte auch Schulbücher in der Vorbereitung, die ich nicht abgeben musste. Musste nicht mal mein Handy abgeben (habe es aber nicht benutzt).
Ich hatte zu jedem Thema eine Beratermappe und dort alles drin, was ich an Verkaufshilfen, Konditionen, Verträgen braucht... |
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