Unterschied + Definition |
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Verfasst am: 13.06.2006 20:55 |
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Habe mal ein paar Fragen.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen der
Gewinn- und Verlustrechnung und
Kosten- und Erlösrechnung erläutern?
Was sagt mir der
aktive Konditionenbeitrag
passive Konditionenbeitrag
aktive Strukturbeitrag
passive Strukturbeitrag
Fristentransformationsbeitrag?
Wem werden diese zugerechnet?
Danke für Antwort im Voraus |
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Verfasst am: 13.06.2006 21:36 |
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Da habe ich auch schon nachgeschaut ...
Das beantwortet mir aber nicht meine Fragen!! |
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Verfasst am: 14.06.2006 09:49 |
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Also, ich versuche mich dann mal an einer einigermaßen einfachen Erklärung:
GuV-Rechnung => Erträge - Aufwendungen = Gewinn/Verlust
Kosten- und Erlösrechnung => Erlöse - Kosten = Betriebsergebnis
Sind halt zwei verschiedene Sachen...
Aber mal weiter. Gehen wir bei den Konditionenbeiträgen mal davon aus, wir hätten einen Betrag von 1000€ zur Verfügung.
aktiver Konditionenbeitrag = Wir können die 1000€ entweder für einen bestimmten Zinssatz (z.B. 5%) für ein Jahr an einen Kunden ausleihen (und würden dann 50€ Zinserträge dafür bekommen) oder wir könnten die 1000€ anlegen zum gleichlangen (fristenkongruenten) Zinssatz (z.B. nur 1,5%) am Geld- und Kapitalmarkt und würden dafür dann aber nur 15€ bekommen. Dann zieht man die 15€ von den 50€ ab (oder halt die Zinssätze voneinander) und kommt auf einen aktiven Konditionenbeitrag von 35€. Dieser Beitrag sagt mir nun, wieviel mehr ich bekommen würden, wenn ich das Geld ausleihe statt es anzulegen. Oder halt nicht. Kommt auf die Zinssätze an.
passiver Konditionenbeitrag = Das Gleiche eigentlich nur anders herum. Ich bekomme von meinem Kunden 1000€ und muß ihm dafür 0,75% an Zinsen zahlen. Wenn ich mir die 1000€ am Geld- und Kapitalmarkt holen müsste, müsste ich dafür 1,25% bezahlen. Wieviel weniger kostet es mich, wenn ich Kundeneinlagen hereinnehme, statt das Geld aufzunehmen.
Der Strukturbeitrag lässt sich etwas schwieriger erklären. Haben ja beim Strukturbeitrag immer Zinssätze für gleichlange Laufzeiten genommen. Das ist in der Realität natürlich nicht so. Normalerweise sollten die kurzfristigen Zinssätze unter den langfristigen Zinssätzen liegen.
Ach, mehr weiß ich dazu auch nicht. Hoffe das hat in Ansätzen schonmal geholfen. |
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Verfasst am: 14.06.2006 09:55 |
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Also die Gewinn und Verlustrechnung ist ein Bestandteil der Finanzbuchführung. Die Finanzbuchführung wird für alle Interessenten außerhalb des Betriebes erstellt. So einer ist auf jeden Fall das Finanzamt. Das Ergebniss der Gewinn und Verlustrechnung wird zur Bemessung der Steuern herangezogen, dient aber auch zur Rechenschaftsablage gegenüber Banken und Aktionären.
Die Kosten und Erlösrechnung ist für die Betriebsbuchführung, also für interne Zwecke. Hier geht es darum, den leistungsbezogenen Verzehr an Waren und Dienstleistungen (=Kosten) zu bewerten, und der betrieblich erstellten Leistung gegenüberzustellen. Das heißt, man rechnet hier mit Zusatzkosten (alles was kalkulatorisch ist, und nicht wirklich bezahlt werden muss) und Anderskosten (z.B. Abschreibung nach tatsächlicher Abnutzung anstatt nach AfA Tabelle). Bei den erstellten Leistungen bewertet man auch Leistungen, für die kein Geld erzielt wurde (z.B. Gratis Produktion für einen guten Zweck).
Der Unterschied ist also: Mit der Gewinn und Verlustrechnung möchte man möglichst wenig Steuern zahlen, aber gut vor den Gläubigern da stehen. Mit der Kosten und Erlösrechnung möchte man alles so fair und richtig wie möglich bemessen, um eine Grundlage für unternehmenspolitische Entscheidungen zu treffen.
Ich hoffe das hilft dir weiter, wenn du das Ganze etwas tiefer wissen willst, musst du allerdings etwas Arbeit investieren, denn das Thema Kosten und Leistungsrechnung zieht sich wie ein Kaugummi.
Bei deinen weiteren Fragen fällt mir gerade nichts ein, da müsste ich selbast mal nachlesen.
So long |
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