Help!!Abschreibung!!?? |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:10 |
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Hi ihr,
ich komm gerade garnicht mehr in Rewe klar.Wir machen zurzeit irgendetwas mit Abschreibung und Methoden der planmäßigen Abschreibung (linear,degressiv)...bloß was bedeutet denn überhaupt Abschreibung?Was macht die Bank denn da??Wozu macht man das??Ich kann mir darunter nix vorstellen.
Und genauso was ich nicht verstehe:Besonderheiten bei der Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern...was soll das denn sein?Wir haben hier irgendwelche Beträge stehen (bis 60 Euro, von 60 Euro-410 Euro,ab 410 Euro) und dann Buchungssätze zur Abschreibung..ich raff das nicht.. |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:21 |
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Die Abschreibung auf Sachanlagen hat den Zweck, das sich ein Unternehmen nach einer bestimmtren Zeit eine neue Maschiene kaufen kann, da diese abnutzt! Durch die Abschreibung muss das Unternehmen weniger steuern zahlen und hat somit die Mittel für z.b. ein neues gerät. |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:23 - Geaendert am: 19.07.2006 15:23 |
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Ausgangsbasis: Ein Unternehmen will wenig Steuern zahlen.
Deshalb will es Anschaffungen sofort als Aufwand buchen.
Das Finanzamt ist damit nicht einverstanden. Es will hohe Steuereinnahmen. Deshalb verlangt es, dass die Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre verteilt als Aufwand gebucht wird. Das sind Abschreibungen.
Es gibt ein paar Ausnahmen:
1. Anschaffungen unter 60 € können sofort als Aufwand gebucht werden.
2. Anschaffungen unter 410 € nette müssen zwar aktiviert werden. Sie können aber im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:43 |
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Was bedeutet denn Abschreibung auf die Nutzungsjahre verteilt??Da buchen die Banken zwar ihren Aufwand,müssen das aber verteilen..??Und somit bekommt das Finanzamt mehr Geld oder wie?Oder was ist die Vollabschreibung im Anschaffungsjahr?Wenn ich mir das 2003 hole,dann kann ich dort gleich den Aufwand buchen und das voll mit Vorsteuer oder wie??Bin verwirrt....ich brauch das ganz einfach erklärt... |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:49 - Geaendert am: 19.07.2006 15:51 |
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Der Staat hat die gewöhnliche Nutzungsdauer in der so genannten AfA-Tabelle festgelegt.
Beispiel:
Einen PC kann man auf drei Jahre abschreiben.
Die Anschaffungskosten eines PC, falls er mehr als 410 € ohne Mehrwertsteuer kostet, müssen auf drei Jahre verteilt werden. Kostet er nicht mehr als 410 €, dann kann man die Anschaffungskosten als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung in einem Betrag abschreiben und somit als Aufwand buchen.
Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einen Nettowert von 410 Euro übersteigen, können nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam geltend gemacht werden, sondern müssen auf ihren Nutzungszeitraum verteilt abgeschrieben werden. Beispiele hierfür können die Anschaffungen von Computern, Fahrzeugen, Kopierern und ähnlichen Gegenständen sein. Als Hilfsmittel für die Schätzung der jeweils geltenden Nutzungsdauer hat die Finanzverwaltung Tabellen veröffentlicht, in denen die für Steuerzwecke regelmäßig geltenden Fristen enthalten sind |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:49 |
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und das was die Unternehmen als Abschreibung buchen,ist das was die wiederbekommen??oder was ist das??? |
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Verfasst am: 19.07.2006 15:58 |
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ich hab doch einen Buchungssatz da stehen,z.B.
bei Barkauf eines Tischrechners für die Immobilienabteilung zum Preis von 55 Euro netto...
Buchungssatz:
Büroaufwand 55 Euro
Vorsteuer 8,80
an
Kasse 63,80
Bloß wozu buch ich das??Um das Geld dann wiederzubekommen,oder wie?Also würde ich durch diesen Buchungssatz die 8,80 Euro wiederbekommen???
Wie wäre das dann aber bei Kreditabteilungen?Da kann ich doch eh nix absetzen..da brauch ich doch dann auch nicht buchen oder??Wir haben das irgendwie trotzdem gemacht.. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:01 |
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Die Immobilienabteilung vermittelt Gebäude und verlangt dafür Maklercourtage plus Mehrwertsteuer.
Deshalb darf die Vorsteuer (Forderung an das Finanzamt) gebucht werden. Die Vorsteuer bekommt das Unternehmen vom Finanzamt.
Das hat aber mit der Abschreibung nichts zu tun! |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:04 |
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Wieso kann man in dem Beispiel nicht abschreiben??Weil man die Vorsteuer hier extra bucht und sie somit EH absetzbar ist(und somit nicht extra der Abschreibung bedarf)?????Man würd ich mich freuen,wenn dieser Gedanke richtig ist ;) |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:05 |
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bloß was ich nicht verstehe...wir haben hier noch ein Beispiel mit dem Kauf eines PCs für die Kreditabteilung...da kann ich doch eh nix absetzen..und mach ich DESWEGEN eine Abschreibung?? *bitte richtig sei* |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:09 |
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Da für Kreditzinsen keine Mehrwertsteuer verlangt wird, darf bei Anschaffungen für die Kreditbateilung keine Vorsteuer angesetzt werden.
Die Anschaffungskosten werden einschließlich Mehrwertsteuer abgeschrieben. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:18 - Geaendert am: 19.07.2006 16:19 |
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es geht bei der abschriebung ja auch nicht NUR darum
steuern zu sparen!
im geschäftsbericht/ bilanz weißt du ja irgendwie den wert deines unternehmens aus, zu dem vermögen des unternehmens gehören natürlcih auch die maschienen, die sie besizt! die haben dann wenn man so will einen zeitwert, denn es ist ja auch logisch, das eine neue maschiene mehr wert hat als eine 5 jahre alte,oder?
jetzt stell dir vor du kaufst nen kontoauszugsdrucker für
10000€ und gehst davon aus, das der 10 jahre funktioniert.
dann hast du im ersten jahr, wenn du ihn linear abschreibst, eine abschreibung von 1000€ (= 1/10 vom 10000) und in jedem weiteren jahr auch, in der gleichen höhe!
nach dem zweiten jahr kannst du den wert der maschiene also nur noch mit 8000€ ansetzen!
die abschreibung sagt also auch was darüber aus, wieviel dein unternehmen "wert" ist. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:20 |
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und wozu schreib ich das ab?krieg ich den abgeschriebenen betrag wieder??Nöö,oder??Ich schreib das in dem Fall ab,um mehr Aufwendungen aufzuweisen oder wie??Was genau bekomm ich wieder,wenn Buchungssatz:
BGa 870
an Kasse 870
Abs.auf Sa 290
an BGA 290
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Verfasst am: 19.07.2006 16:27 |
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Die Abschreibungen werden als Aufwand den Gewinn als Grundlage für die Einkommensteuer mindern. Der Unternehmen zahlt weniger Einkommensteuer. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:28 |
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wiederbekommen? von wem?
Das Unternehmen muss natürlich sehen, dass es mehr Erträge als Aufwendungen hat, sonst wäre es bald pleite! Also muss das Unternehmen seine Preise so kalkulieren, dass es auch den Wertverlust seiner Anlagegüter (Abschreibungen) zurückerhält. Nur so kann es neue Anlagegüter kaufen, wenn die alten nicht mehr nutzbar sind.
Dass Aufwendungen auch steuersparend sind, wurde oben schon sehr gut besschrieben. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:40 |
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Siehs doch mal folgedermaßen:
Deine Bank hat vor 5 Jahren ein Auto gekauft. Heute will sie die Kiste verkaufen. Da das Teil aber mittlerweile schon 5 Jahre alt ist und 100.000 km drauf hat, ist es natürlich nicht mehr so viel wert wie am ersten Tag.
Ergo: Die Bank bekommt weniger Kohle, als sie damals bezahlt hat.
Jetzt kommt aber die Abschreibung für Abnutzung ins Spiel:
Während der gesamten Besitzdauer wurde der Wert der Karre bilanziell stätig verringert, um z.B. einen Verlust aus Anlagenabgängen an einem späteren Zeitpunkt zu verringern.
Vielleicht wurde der Werst des Autos sogar so stark verringert, dass man durch den Verkauf sogar einen Gewinn erzielen konnte. |
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Verfasst am: 19.07.2006 16:42 - Geaendert am: 19.07.2006 16:43 |
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Das ist ein gutes Beispiel. Aber einen Pkw als Kiste und Karre zu bezeichnen, entspricht nicht der Ausdrucksweise eines Bankkaufmanns. |
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Verfasst am: 19.07.2006 20:53 |
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Also buche ích die Abschreibung nur,um weniger Steuern zu zahlen oder?Dazu benutze ich den "Verfall" meiner gekauften Ware.Oder?
Bloss ihr sagt immer,dass man das als Aufwand bucht..wir haben hier aber einen Buchungssatz mit GWG...beim Kauf eines Stuhles für das Sekretariat zu 350 Euro netto...GWG an Kasse 406 Euro...und Abschreib.GWG an GWG...was bedeuten die beiden Buchungssätze?Der eine nur für den Kauf und der andere für die Abschreibung??Wozu mach ich so einen Buchungssatz??Ich denk,es gibt lineare und degressive Abschreibungsmethode??Aber auch Buchungssatz??!!...alles so kompliziert... |
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Verfasst am: 19.07.2006 21:39 - Geaendert am: 19.07.2006 21:43 |
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Geringwertige Wirtschaftsgüter werden zunächst aktiviert, d-h. auf das Bestandskonto GWG gebucht.
Buchungssatz: GWG an Kasse
Am Jahresende werden alle GWG abgeschrieben.
Abschreibungen an GWG
Das Konto Abschreibungen ist ein Aufwandskonto. |
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