Anlagegüterverkauf |
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Verfasst am: 08.09.2006 19:14 |
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Hab nochmal eine Frage
wenn wir ein Anlagegut gekauft haben , welches nicht einwandfrei um Mwst-Pflichtigen Geschäft eingesetzt wird, müssen wir die Mwst mit aktivieren also mit 116 Prozent.
Wie ist das in dem Fall nun , wenn wir das Teil nach 2 Jahren oder so an eine Privatperson verkaufen.
Im Buch steht, wir berechen dann die UST mit.
Ich habe aber irgendwie in Erinnerung das man das im 1. Azubijahr so gelernt hatten, dass wenn wir für einen MWST Pflichtigen Bereich etwas kaufen und dies dann wieder verkaufen, nur die UST berechnen müssen.
Hm |
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Verfasst am: 08.09.2006 19:54 |
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Hallo!
Wenn man etwas lässiger argumentiert kann man sagen, dass es für uns als Kaufleute bei Gütern wo wir kein Endverbraucher sind, keine Mehrwertsteuer gibt. Es gibt nur Vorsteuer und Umsatzsteuer. Einfach gesagt ist also Mwst gleich Ust.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Abend |
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Verfasst am: 09.09.2006 09:43 |
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Hi Danke für die Antwort. Helfen konnteste mir leider nicht.
Ich wollte einfach nur nochmal wissen, wann wir als Bank beim Verkauf von Anlagegütern UST in Rechnung stellen und wann nicht. |
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Verfasst am: 09.09.2006 12:03 - Geaendert am: 09.09.2006 12:04 |
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§ 1 UStG (F) Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
§ 2 UStG Unternehmer, Unternehmen
(1) 1Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. |
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