Wertkosten/Betriebskosten/Grundkosten |
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Verfasst am: 13.09.2006 19:16 |
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Abschreibungen auf PWB,s werden als normale Tätigkeit im Bankgeschäft gesehen, und sind daher Wertkosten und Grundkosten.
Abschreibungen auf EWB,s gehören ja nicht zum normalen Bankenbetrieb (obwohl in der heutigen Zeit dazu tendiert werden könnte) und sind daher neutraler Aufwand also keine Wert- oder Betriebskosten und daher auch keine Grundkosten.
Nun zu meiner Frage:
Abschreibungen auf Anlagegüter, sind ja für eine Bank ganz normal. Also auf jedem Fall Grundkosten. Nun würde ich sie aber zu den Wertkosten rechnen und nen Prüfungsbuch sagt Betriebskosten. Also wenn die Abschreibungen auf PWB,s Wertkosten sind, dann sollten doch andere Abschreibungen ähnlich behandelt werden oder? |
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Verfasst am: 14.09.2006 09:22 |
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PWBs gehören zu den Wertkosten, weil es hier um Kredite geht, die ja bekanntermaßen in den Wertbereich gehören.
Anlagegüter hingegen gehören nicht in den Wertbereich sondern in den Betriebsbereich, z.B. der Kontoauszugsdrucker.
So würde ich mir das erklären. |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:58 |
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Ja so ist es erklärbar.
Weil die Abschreibungen werden ja durchgeführt, um Wertminderungen zu erfassen. Ich ging nur irgendwie davon aus, dass Abschreibung= Abschreibung ist. |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:29 |
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Es kommt ja darauf an, weshalb diese Kosten anfallen!
Abschreibungen auf Sachanlagen fallen deswegen an, weil etwas gearbeitet wird. und Nciht weil geldströme fließen.
Wenn etwas Gearbeitet/Produziert/Geleistet wird ist es Betriebsbereich! Also zählt auch die Abschreibung auf diese "Produktionsgegenstände" zum Betriebsbereich.
Vergess aber die Kalkulatorische Abschreibung dabei nicht.
Anakin |
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Verfasst am: 14.09.2006 17:17 |
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Abschreibungen auf Forderungen zählen aber auch noch zu den Wertkosten. Was nach Anakins Erklärung ja auch Sinn macht :-) |
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Verfasst am: 14.09.2006 21:41 |
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@Dortmunder83
jede Abschreibung auf Forderungen zählt zu den Wertkosten, egal ob direkt oder indirekt für EWB oder PWB, Abschreibungen auf Wertpapiere ebenfalls.
Abschreibungen auf Sachanlagen zählen hingegen zu den Betriebskosten, wie oben schon schön erklärt wurde.___________________________________________________
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Verfasst am: 16.09.2006 17:28 |
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Danke Herr Rathner.
Dann hatte sich mal wieder beim U-Form Verlag ein Fehler eingeschlichen. In derer neuesten Ausgabe " Arbeitsmappe Rewe" stand das so wortwörtlich.
Ich hatte mich auch gefragt, warum man die denn Unterscheidet.
Denn wir können als KI ja nur Kreditentscheidungen auf Basis der Vergangenheit treffen, da kann ja immermal was in Zukunft schief laufen.Daher würde ich auch vom logischen her beide zu den Wertkosten zählen. Also mit einkalkulieren im Controlling. |
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Verfasst am: 20.04.2008 16:18 |
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Hallo zusammen,
ich komme mit einer ReWe Aufgabe zu Kosten und Erlösen nicht zurecht.
1. Betriebskosten
2. Betriebserlöse
3. Wertkosten
4. Werterlöse
5. weder Kosten noch Erlöse
a) Für Überstunden wurden an den Hausmeister 250 € gezahlt
b) Für die Versendung von Kontoauszügen wurden den Kunden insgesamt Entgelte in Höhe von 1270 € berechnet
c) Ein Geschäftswagen wurde 1500 € unter Buchwert verkauft
Richtige Lösungen:
a) 5 -> warum nicht 1?? wegen Überstunden?
b)4 -> warum nicht 2?? hat doch nichts mit Zinsen zu tun
c) 1 -> warum nicht 5?? das gehört doch nicht zum normalen Geschäftsbetrieb einer Bank, ist doch außerordentlich
Danke für Antworten |
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Verfasst am: 21.04.2008 13:43 |
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Die angeblich richtigen Lösungen halte ich auch für falsch!
Woher kommen die denn? |
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Verfasst am: 23.04.2008 16:57 |
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Zur Richtigstellung: Ich hatte mich im Lösungsteil in der Aufgabe vertan. Meine Antworten waren richtig. |
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