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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Überbewertung von Verbindlichkeiten
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2006 15:09
eine Überbewertung der Verbindlichkeiten wird

1. passiviert, indem es einen anderen Passivposten vermindert

2. passiviert, indem es einen anderen Passivposten erhöht?


Unser Rewe-Lehrer sagte, 2 ist richtig?

Ich tendiere mehr zur 1.

Passivseite der BilanZ

Eigenkapital

Fremdkapital


Wenn ich das Fremdkapital, also die Verbindlichkeiten höher Ausgebe, als sie wirklich sind, dann kann ich damit ja keinen anderen Passivposte, also zB das Eigenkapital erhöhen. Dann würden ja sowohl die Verbindlichkeiten, als auch das EK erhöht werden.

Es kann ja das Eigenkapital nur vermindern. Das Eigenkapital ist Unterbewertet, also mehr Wert, weil die Schulden Überbewertet sind.
Anakin_Skywalker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 15:40
Ich seh das auch so...
ich stell mir das so vor:

Bei der Bilanz mach ich ja zuallerletzt die Sparte mit dem eigenkapital. dieser Punkt ist flexibel, d.h. er ist der unterschied zwischen Aktivseite=Bilanzsumme und Fremdkapital.

Wenn ich also das Fremdkapital zu hoch ansetze sinkt das Eigenkapital! Deswegen ist deine argumentation vollkommen sinnvoll.

verstehst du?

Ich find zwar die aufgabenstellung ein bissl blöd aber das kann daran liegen das ich noch nichtmal die AP hab...
Anakin_Skywalker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 15:41
ich meine damit ich hab noch nie was von passivieren gehört!^^
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2006 15:44
In der Regel werden Rückstellungen und nicht Verbindlichkeiten überbewertet.

Bildet man zusätzliche Rückstellungen, so entsteht ein Aufwand, der den Gewinn vermindert.
Anakin_Skywalker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 15:47
Ja ok das ist klar...
deswegen kam mir die Aufgabenstellung auch komisch vor...

Verbindlichkeiten überbewerten...

ich kenn nur abschreiben also quasi unterbewerten *gg*
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2006 15:54
Forderungen und nicht Verbindlichkeiten werden abgeschrieben, wenn sie uneinbringlich sind.

Schulden kann man nicht abschreiben. Das würde ja jeder machen.
Anakin_Skywalker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 15:58
ou...
stimmt ...
ich glaube ich sollte langsam heimgehen!

also dann schönen Feierabend!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 21:35
Ich finde die Aufgabenstellung auch merkwürdig.

Aber Verbindlichkeiten kann man überbewertet. Kann man ähnlich sehen, wie die Unterbewertung von Aktiva (Wertpapiere, Anlagegüter): Fremdwährungs(!)-Verbindlichkeiten muss man zur Bilanzierung in Euro umrechnen. Dabei wird ein Devisen-Kurs gewählt, der die Verbindlichkeit eher zu hoch als zu niedrig ansetzt.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2006 17:26
Hm Danke für die Antworten.

Ja die Aufgabenstellung ist auch komisch.

Da waren halt vieler solcher Fragen. Alle waren recht sinnvoll , sowohl zu Lösen als auch die Lösung , die uns nachher bekannt gegeben wurde.

Nur die o.g. war Recht unsinnig.

Ich hoffe, dass so ein Mist nicht in der Abschlussprüfung drankommt.
 

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