Abschreibung - Welche Wirtschaftsgüter.......? |
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Verfasst am: 16.10.2006 15:55 |
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Welche Wirtschaftsgüter unterliegen der handelsrechtlichen Wertminderung?
wäre cool, wenn ihr mir darauf eine antwort geben könntet.
danke im voraus! |
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Verfasst am: 16.10.2006 18:20 - Geaendert am: 16.10.2006 18:44 |
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Ursachen einer Wertminderung können sein:
a) Abnutzung durch Gebrauch;
b) zeitbedingter (ruhender) Verschleiß;
c) technische Überholung (Veralten);
d) wirtschaftliche Überholung (Folge von Strukturveränderungen der Nachfrage);
e) Ablauf von Rechten (Patenten, Konzession etc.);
f) Substanzverringerung;
g) Sinken des Preisniveaus auf dem Beschaffungsmarkt; h) Fehlinvestition (kann zu Stilllegung der Anlagen führen);
i) Katastrophenverschleiß u. a.
abnutzbare Sachen, z. B.
- Gebäude, aber nicht Grundstücke
- Maschinen und andere bewegliche Sachen |
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Verfasst am: 16.10.2006 19:08 |
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mit der frage ist gemeint, welche güter der wertminderung unterliegen!
wäre gut wenn ich einegesetzl. antwort bekäme.
danke |
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Verfasst am: 16.10.2006 19:31 |
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Das ist ja auch eine blöde Frage.
Frag doch lieber, welche Güter keiner Wertminderung also Abschreibung unterliegen.
Alle materiellen Güter unterliegen ihr. Und bei Rechten und Patenten da könnte es Unterschiede geben.
Forderungsrechte können natürlich wertgemindert werden. Passiert ja in der Bank jeden Tag.
Bei Patenten könnte dies zwar auch der Fall sein, das ist aber unwahrscheinlich. Da müsste ja schon jemand eine Superidee haben, Patent anmelden und irgend ne Firma kauft das dann auf. Dann stellt sich heraus, dass die ganze Sache garnichts bringt. Dann ist das Patent praktisch wertlos. Aber ob sowas im wirklichen Leben vorkommt, keine Ahnung.
Aber ausser ein paar Ausnahmen, unterliegen alle Güter Wertminderungen. Sowas wie die blaue Mauritius wird es wohl nicht tun. |
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Verfasst am: 16.10.2006 19:41 |
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sorry für die frage.....
aber ich habe lediglich zitiert.....
diese frage wurde mir nämlich genauso gestellt |
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Verfasst am: 16.10.2006 19:50 - Geaendert am: 16.10.2006 19:55 |
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HGB § 253 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden
(1) …
(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. ... Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.
(3) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlußstichtag ergibt.
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