Abschreibung auf Forderungen / Bearb.Geb. |
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Verfasst am: 20.10.2006 17:32 |
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Hallo
Abschreibungen auf Forderungen müssen doch Wertkosten sein oder?
Abschreibungen auf Anlagegüter Betriebskosten?
Die Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit ein Betriebserlös?
Hab nämlich gerade was anderes gelesen und kann mir das nicht vorstellen. So wie es oben steht, müsste es doch richtig sein. |
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Verfasst am: 20.10.2006 23:17 |
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Bei den Abschreibungen ist die Sache klar: Abschreibungen auf Forderungen m Wertkosten Abschreibungen auf Anlagegüter Betriebskosten.
Bei der Bearbeitungsgebühr gibt es unterschiedliche Meinungen in der Literatur, sie lässt sich nicht eindeutig zuordnen (im Controlling gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, in denen man nachschlagen könnte. In der Praxis kann jeder so machen wie er will. Der schulische Lehrstoff ist lediglich die herrschende Meinung) |
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Verfasst am: 21.10.2006 08:21 |
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Danke Herr Rathner,
sofern eine Frage zu der Bearbeitungsgebühr kommen wird, werde ich sie einfach zu den Betriebserlösen zuordnen. |
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