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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Geringwertige Wirtschaftsgüter
 
GoroVI
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2006 18:35
Hallo!!

Meine Frage zum oben genannten Thema:

Gwg werden ja im Jahr der Anschaffung direkt abgeschrieben, soweit ist alles klar..wie sieht das denn mit umsatzsteuerfreien Gütern aus? Die werden ja eigentlich aktiviert und dann abgeschrieben. Wer diese Güter dann mit umsatzsteuer voll abgeschrieben, oder ohne?

Die gleiche Frage stellt sich mir bei Gütern deren Wert <=60 € beträgt, diese werden ja sofort als Aufwand erfasst....bei Ust-freien Gütern mit oder ohne Ust?

Danke schonmal im Voraus

Und viel Glück für Montag und Dienstag allen "Beteiligten"
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 18:41
Für alle Grenzen ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer maßgeblich.

Wird das gut im mehrsteuerpflichtigen Bereich eingesetzt, dann wird die MSt nicht mit abgeschrieben, sonst schon.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.02.2008 09:39
Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter hat sich zum Jahresbeginn 2008 erheblich geändert.
Was ist neu?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.02.2008 11:02
Anschaffungen bis 150 Euro (netto) müssen sofort als Aufwand gebucht werden.
Anschaffungen über 150 Euro bis 1.000 Euro (netto) sind im Pool jähhrlich mit 1/5 ihres Wertes abzuschreiben.
Anschaffungen über 1.000 Euro (netto) sind linear, monatsgenau über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.02.2008 12:13
Danke @rrathner
Tolle Erklärung! Danke!
franjo1988
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.03.2008 19:50
Was passiert bei Anschaffungen unter 150,- €
wenn sie im umsatzsteuerpflichtigen Bereich eingesetzt werden? Wird Vorsteuer aktiviert oder nicht?
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.03.2008 21:12
für die Vorsteuer ist § 9b EStG maßgebend. Wenn also ein Vorsteueranspruch besteht gehört die USt nicht zu den AK und ist separat zu aktivieren. Beim 4/3er ist natürlich der Bruttobetrag erfolgswirksam zu buchen und nix zu aktivieren, da nur in einer Bilanz aktiviert wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2008 16:23 - Geaendert am: 22.03.2008 16:25
Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 150 € netto werden sofort als Aufwand gebucht.

Wird ein im Pool befindliches Wirtschaftsgut (150 € bis 1.000 € Anschaffungspreis netto) verkauft, wird der erzielte Erlös voll besteuert. Der verkaufte Vermögensgegenstand bleibt im Pool und wird weiterhin pro Jahr mit 20 % abgeschrieben.
 

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