Auflösung Rücklagen / Rückstellungen |
|
|
Verfasst am: 15.11.2006 16:31 |
|
|
Hallo.
ich hab ne kurze Frage zu gebildeten Rücklagen bzw. Rückstellungen:
Unter welchen Voraussetzungen bzw wann kann man diese wieder auflösen?
Danke im voraus!!! |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2006 16:35 |
|
|
Rückstellungen kannst du auflösen, sobald das Ereignis stattgefunden hat.
Du bildest sie ja im Vorjahr, für Verbindlichkeiten die dich erwarten, wo du aber die Höhe zB noch nicht von weisst.
zB: Prozesskosten
Und wenn der Prozess dann gelaufen ist, dann löst du die Rückstellung auf.
Rücklagen bildest du ja z.b aus deinem Jahresüberschuss oder wenn du Aktien über Nennwert ausgibst.
Diese kannst du zB. auflösen , um einen Verlust auszugleichen. Du kannst diese , sofern die HV dich dazu ermächtigt, auch bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auflösen. |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2006 16:37 |
|
|
Danke für die super schnelle Antwort..
Kann ich sowohl gesetzl. Rücklagen als auch andere Gewinnrücklagen für den Ausgleich eines Verlustes auflösen? und ist egal, welches Art von Rücklage ich dafür verwende? |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2006 16:38 |
|
|
Dazu nimmst du normalerweise die Gewinnrücklage.... |
|
|
|