Die Besteuerung von Genussscheinen |
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Verfasst am: 25.11.2006 22:30 - Geaendert am: 25.11.2006 22:32 |
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Guten Abend, Leute!!!
ich darf euch mal eben aus meinem Skirpt( Quelle BankColleg-DG Verlag) zitieren.
"Erhält der Genussinhaber eine feste oder variable Ausschüttung
ohne Beteiligung am Liquiditätserlös der Gesellschaft, ist diese als Zins im Sinne des § 20 I Nr. 7 EstG in voller Höhe zu besteuern.
Daneben unterliegt dieser Zinszufluss einem Kapitalertragssteuerabzug in Höhe von 25% des Auschüttungsbetrages ff.
Meine Frage nun:(Zitiert)
"diese als Zins des §20 EStG...in voller Höhe zu besteuern">>>(mei Frage)
Müsste der Kunde wie Zinsen mit 30 %Zast versteueren???,oder???
Weiter heißt aber noch
"Daneben unterliegt dieser Zinszufluss der Kest von 25%"...
>>>Was nun, Doppelbesteuerung???
War eigentlich der Annahme Zinsen der Genüsse sind (ohne FSA) mit KEST 25% + 5,5 Soli zuversteuern.....
Aber was wollen die mit dem Satz " Zins im Sinne §20...." uns
sagen dieser Satz spricht eigentlich von den normalen 30%er Zastzinsen oder????
DANKE EUCH und ne schöne Woche |
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Verfasst am: 25.11.2006 22:42 |
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1.. Ausschüttungen aus Genussscheinen ohne Beteiligung am Liquidationserlös unterliegen der 25%igen KESt + 5,5 % SoliZ.
2. Ausschüttungen aus Genussscheinen mit Beteiligung am Liquidationserlös sind im Rahmen der Einkommensteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig ("Halbeinkünfteverfahren"), jedoch unterliegt die volle Ausschüttung der 20%igen KESt + 5,5 % SolZ.
siehe unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3534&forumid=29 |
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Verfasst am: 25.11.2006 23:00 |
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Danke Hermann (da Hermann hat mir scho öfter geholfen)>>>DANKE
Also keine 30 Zast.
Aber warum steht da was vo dem § 20 sowieso drine der auf die normalen Zinsen hinläuft |
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