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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Fragen zum Eigenkapital |
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Verfasst am: 28.11.2006 17:45 |
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Hallöchen,
Ich habe da ein paar Fragen zum Eigenkapital!
Ich hoffe jemand kann mir diese beantworten bzw. mir dabei weiterhelfen!
1.Wodurch unterscheiden sich die Positionen Eigenkapital bei einer AG und einer Soarkasse?
2.Unterschiede Eigenkapital und haftendedes Eigenkapital?
3.Welche Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung hat eine AG und welche eine Sparkasse?
4.Durch welche Maßnahmen könnte die Sparkasse die Eigenkapitalbasis stärken?
Grüße
Jensen |
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Verfasst am: 28.11.2006 20:10 - Geaendert am: 28.11.2006 20:11 |
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1. Während bei einer AG unter Eigenkapital die Positionen Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen stehen, fehlen diese Bilanzpositionen bei einer Sparkasse.
2. Zum haftenden Eigenkapital gehört auch das Ergänzungskapital, das vor allem aus nachrangigen Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital besteht.
3. Zur Kapitalbeschaffung kann eine AG junge Aktien gegen Bareinlagen ausgeben und Gewinne einbehalten. Der Sparkasse bleibt nur die Gewinnthesaurierung und Schaffung von Ergänzungskapital.
4.Die Sparkasse kann ihre Eigenkapitalbasis stärken durch
- Gewinnthesaurierung
- Aufnahme von acnhrangigen Verbindlichkeiten bei Versicherungsgesellschaften
- Ausgabe von Genusscheinen
- Bewertungsreserven anerkennen lassen
- usw. |
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Verfasst am: 29.11.2006 02:25 |
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Hallo Jens,
hier ein paar Antworten, die Dir vielleicht weiterhelfen:
1. Das "bilanzielle" Eigenkapital einer Sparkasse besteht fast ausschließlich aus Gewinnrücklagen, die als Sicherheitsrücklage bezeichnet wird. (und in ganz seltenen Fällen auch aus sogenannten "Dotationskapital"). Das bilanzielle Eigenkapital einer Aktiengesellschaft besteht neben der Gewinnrücklage auch aus einer Kapitalrücklage.
Schau Dir dafür einfach mal die Bilanzen einer Sparkasse und einer AG an.
z.B. Sparkasse Darmstadt (Seite 31)
http://domino.s-web.de/s054/formular.nsf/ADS/sparkassedarmstadt2005/$FILE/SparkasseDarmstadt2005.pdf?OpenElement
Deutsche Bank
http://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2004/gb/konzernabschluss/konzernbilanz.php
2. Unterschiede zwischen "bilanziellem" Eigenkapital und haftenden Eigenkapital sind in § 10 KWG zu finden und dienen als Grundlage für die Ermittlung der Grundsatz I Kennziffer. Zum haftenden Eigenkapital gehört neben dem "bilanziellen" Eigenkapital = "Kernkapital" auch noch sogenanntes "Ergänzungskapital". Dieses unterscheidet sich je nach Art des Kapitals in zwei Klassen, stellt in der Bilanz jedoch Fremdkapital dar.
3. Die Erhöhung des Eigenkapitals von Gesellschaften funktioniert immer über Einbehalten von Gewinnen (Gewinnthesaurierung) oder über Kapitaleinlagen der Eigentümer. Kapitalgesellschaften bedienen sich da der "Kapitalerhöhung". Bei Sparkassen ist das wegen der ungeklärten Eigentumsfrage, wem die Sparkasse gehört, etwas schwieriger. Es besteht die Möglichkeit, das der Träger (z.B. Kommune/Landkreis) Kapital in die Sparkasse inbringt (dotiert). In Zeiten knapper Kassen kommt dies jedoch fast nie vor. Auch stellt so ein Vorgang haushaltsrechtlich eine "Beihilfe" da, die Gelder ja aus Steuermitteln in das Unternehmen (Sparkasse) fließen. Diese Beihilfen sind dann genehmigungspflichtig durch die EU, was Ursache des Streits um die Bankgesellschaft Berlin ist.
4. Praktisch bleibt der Sparkasse somit nur die Gewinnthesaurierung zur Stärkung des Eigenkapitals, während die ubrigen Gesellschaftsformen daneben weitere Möglichkeiten durch Kapitalerhöhung haben.
Allerdings ist der Begriff "Eigenkapitalbasis" etwas weich formuliert. Hinsichtlich des haftenden Eigenkapitals besteht für die Sparkasse die Möglichkeit, das Ergänzungskapital durch geeignete Maßnahmen deutlich zu verbessern. Insbesondere das Auflegen von "Genußscheinen" und "nachrangigen Verbindlichkeiten (Sparkassenkapitalbriefen)" erhöhen das haftende Eigenkapital.
Schöne Grüße
Mark |
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