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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Produktkalkulation |
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Verfasst am: 23.01.2003 21:30 |
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Wer kann mir helfen?
habe bzgl. REWE Kosten und Erlösrechnung eine Frage:
Zur Ermittlung der Preisuntergrenze bei Produktkalkulationen:
1.) Ist die Bearbeitungsgebühr bei Ermittlung der Preisuntergrenze bei Aktivgeschäften abzuziehen?
laut unserer Berufsschullehrerin nicht; aber nach einigen Büchern wird diese abgezogen. Gibt es eine keine einheitliche Regelung? Wie beurteilt die IHK diesen Fall?
2.) Overheadkostensatz und Gewinnmarge sind bei der Preisuntergrenze zu addieren? |
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Verfasst am: 29.01.2003 15:25 |
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Hallo tmichael,
auf beide Fragen kann ich mit nein antworten. Lt. Formelsammlung der IHK wird ein Aktivprodukt kalkuliert :
Alternativzins + direkt zurechenbare Betriebskosten + Risikokosten + EK-Kosten = Preisuntergrenze.
Bearbeitungsgebühren sind folglich nicht zu berücksichtigen. Erklären kann man diese Auslassung nicht, höchstens mit Gründen der Vereinfachung.
Zur zweiten Frage: Du musst zwischen der Preisuntergrenze (=Selbstkosten) und dem verlangten Mindestzinssatz unterscheiden.
So liegen die Selbstkosten = Preisuntergrenze bei 5 %. Wenn das KI aber auchdie OH-Kosten gedeckt haben möchte (z.B. 1 %) so müsste das KI hier mindestens 6 % verlangen. D.h. Overhheadkosten und Gewinnmarge finden bei der Ermittlung der Preisuntergrenze keine Anwendung, wohl aber bei der Berechnung des Mindestzinssatzes, der vom Kunden verlangt wird.
Ergo: Preisuntergrenze = Selbstkosten
aber Preisuntergrenze ist nciht gleich Mindestzinssatz |
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