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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Zinskonditionsbeitrag |
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Verfasst am: 21.03.2007 17:29 |
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hallo!
kann mir einer von euch vielleicht eine gutverständliche Definition zum Zinskonditoinsbeitrag geben?
Schreibe nächste Woche eine klausur und blicke noch nicht so durch!
vielen dank schonmal!
julia |
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Verfasst am: 21.03.2007 21:23 |
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Der Zinskonditionsbeitrag wird berechnet, indem man den Kundenzinssatz und den Geld- und Kapitalmarktziinssatz (mit gleicher Fristigkeit) vergleicht.
im Aktivgeschäft: Kundenzins - GKM-Zinssatz
im Passivgeschäft: GKM-Zinssatz - Kundenzins
d.h im Aktivgeschäft ist der Zinskonditionsbeitrag positiv, wenn der Kundenzins über dem GKM-Zinssatz liegt, im Passivgeschäft, wenn der Kundenzinssatz darunter liegt.
Erklärung aus wikipedia: "In der Marktzinsmethode wird jedem Bankgeschäft ein Kapitalmarktgeschäft mit gleichem Laufzeitverhalten als Opportunitätsgeschäft gegenübergestellt. Gemäß dem Opportunitätsprinzip könnte statt der Kreditvergabe an einen Kunden das Geld am Kapitalmarkt angelegt werden. Statt der Entgegennahme von Spargeldern könnte sich die Bank das zur Refinanzierung notwendige Geld am Geld- und Kapitalmarkt ausleihen. Die Differenz aus dem Kundenzins und dem Opportunitätszins, d.h. dem Zins auf dem Opportunitätsgeschäft bildet den Zinskonditionsbeitrag." |
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