Bewertung WP des Handelbestandes |
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Verfasst am: 05.04.2007 17:42 |
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Hallo Leute,
bin grad ein bisschen durcheinander im o.g. Thema.
Laut meinem Wissen werden diese WP des Handelb.
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip berechnet.
Ich hatte jetzt Aufgaben, bei denen der durchschnittliche
Anschaffungskurs maßgeblich zur Berechnung des
Bilanzwertes der WP war
und dann
hatte ich Aufgaben wo der Kurswert vom Bilanzstichtag
maßgeblich war für die Bewertung.
Kann mir nochmal einer kompakt sagen, wie das jetzt
gemacht wird? Eine Regel an die ich mich halten kann?
Raten in der Prüfung ist bestimmt nich
so dolle...
Vielen Dank und Gruß
Lattentreffer |
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Verfasst am: 05.04.2007 17:50 |
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Der Handelsbestand gehört zum Umlaufvermögen und dieses wird grundsätzlich zum strengen Niederstwertverfahren bewertet, das heißt, dass immer der niedrigere Kurs von beiden anzusetzen ist, wobei die Anschaffungskosten die Wertobergrenze darstellen. |
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Verfasst am: 05.04.2007 20:15 |
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Es kommt darauf an, ob nach einem realisierten oder unrealisierten Erfolg gefragt ist.
Ich glaube es ist so, dass du für einen realisierten Erfolg den Durchschnittserwerbskurs für die Bewertung nehmen musst und für den unrealisierten dann den Kurs vom Bilanzstichtag.
Grundsätzlich zählt aber das strenge Niederstwertprinzip. |
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