Abschreibung: 20% oder 30% in der Prüfung? |
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Verfasst am: 01.05.2007 21:34 |
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Hallo,
ich habe nächste Woche meine schriftliche Abschlußprüfung.
Hab zu dem Abschreibungssatz eine FRage:
Welchen Höchstsatz muß ich nehmen, 20 oder 30%?
Danke für eure Hilfe |
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Verfasst am: 01.05.2007 21:37 |
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Hi du,
unsere Lehrerin hat zu uns gesagt, dass die Abschreibungen ab dem 01.01.2006 schon mit 30% gerechnet werden - allesdavor mit 20%. |
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Verfasst am: 01.05.2007 21:42 |
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Kann ich nur bestätigen.
Für in 06 und 07 angeschaffte Güter gilt:
das dreifache des linearen Satzes, maximal 30 %
Ich habe dann auch Prüfung. |
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Verfasst am: 01.05.2007 21:56 |
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Also wäre es falsch, wenn ich mit 20% rechnen würde oder akzeptiert die IHK beide Varianten? |
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Verfasst am: 01.05.2007 23:33 |
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wenn du mit einem sparerfreibetrag für ledige in höhe von eur 1024 rechnest, was meinst wie die ihk das wertet?
türlich is es falsch |
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Verfasst am: 02.05.2007 09:53 |
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Die 30% Abschreibung gilt nur für die Jahre 2006 und 2007, da dies als steuerlicher Vorteil gedacht ist. Ab 2008 ist es dann wieder max. 20%p.a.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 02.05.2007 20:19 |
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Jetzt hab ich aber mal noch ne Frage...
... wie ist das bei den Abschreibungen rechne ich mit Netto werten also ohne USt oder mit den kompletten Anschaffungskosten sprich mit Ust??? |
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Verfasst am: 02.05.2007 20:23 |
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das kommt drauf an ob es umsatzsteuerfreier bereich ist oder nicht.
wenn du die umsatzsteuer zum anschaffungswert dazu rechnest, schreibst du sie auch ab.
wenn du die ust an "ausbuchst" dann rechnest du vom anschaffungswert |
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Verfasst am: 02.05.2007 21:18 |
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Grob kann man sagen: Bei Investitionen in den Bereichen Kundenschließfächer, Wertpapierdepot, Immobilienvermittlung und Edelmetallmünzen, soweit sie keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, muss vom Nettoanschaffungswert abgeschrieben werden, da in diesem Bereich die gezahlte Mehrwertsteeuer als Vorsteuer erstattet wird.
In den übrigen typischen Bankgeschäften wird vom Bruttoanschaffungswert abgeschrieben, da das KI die gezahlte Mehrwertsteuer selbst tragen muss.___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
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Verfasst am: 02.05.2007 22:32 |
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Ich schreibe also ein Anlagegut, welches am 01.01.2000 angeschafft worden ist, erst mit 20% und dann mit 30% ab? |
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Verfasst am: 03.05.2007 09:58 |
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nein, alles was 2006 und 2007 angeschafft wurde, wird mit 30% abgeschrieben... alles andere mit 20%...
oder lieg ich da jetz falsch....hab auch nächste Woche Prüfung :o( |
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Verfasst am: 03.05.2007 16:15 |
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So ist es.
Der Abschreibungsplan wird bei der Anschaffung aufgestellt, unter den Bedingungen, die zu dieser Zeit gültig sind. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Anschaffungszeitpunkt gelten für die gesamte Nutzunggsdauer!
Daher gilt die max. 30% Abschreibung bei der degr. Abschreibung für alle Anlagegüter, die 2006 und 2007 angeschafft wurden, für die gesamte Nutzungsdauer.
Anlagegüter, die 2005 angeschafft wurden, dürfen auch 2006 und 2007 nicht mit 30% abgeschrieben werden, da für sie die Regelungen aus 2005 gelten. |
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Verfasst am: 03.05.2007 16:18 |
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@blonbine
du liegst richtig
good luck nächste woche und denk immer dran
"Dabei sein ist alles" |
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Verfasst am: 03.05.2007 16:30 |
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naja, dabei sein is alles.... du bist gut.
bestehen würd ich schon ganz gern :o)
muss ja nich gleich ne 1 sein, aber noch n halbes jahr wollt ich nich dranhängen *g*
aber wird schon werden. |
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