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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Umsatzsteuer
 
Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.02.2003 13:50
Hat jemand ne Ahnung, wann die USt anfällt und welcher Prozentsatz berechnet wird?

Besten Dank für eine Antwort
vom Chris
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.02.2003 14:05
In welchem Zusammenhang? Banktechnisch oder auch so?
Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.02.2003 14:14
Mmh, ich glaub, ich stehe auf nem Schlauch. Mir ist der Unterschied zwischen USt und MwSt entfallen. Die Höhe ist ja 16% bei Verbrauchsgütern und 7% bei Lebensmitteln.

Wie ist das denn nochmal mit der USt und der MwSt?

Chris
Ueberdruckventil
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2003 15:01
...meines wissens genau das gleiche, wobei ust der steuertechnisch korrekte begriff ist und mwst eher umgangssprachlich ist.
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.02.2003 15:48
Denke auch, das es so ist!
Ust sagen halt Firmen und Betriebe.
Mwst eher Privatpersonen!
Andyci
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.02.2003 19:53
mehrwertsteuer und vorsteuer sind beide umsatzsteuern.

vorsteuer sagen unternehmen wenn sie was einkaufen (bei buchungssätzen ...) mwst wenn sie was verkaufen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2003 20:31
Die meisten Umsätze der KI mit den Kunden sind nach § 4 Nr. UStG von der Umsatzsteuer befreit, z. B.
- die Gewährung von Darlehen
- die Umsätze im Einlagengeschäft
- die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren (An- und Verkauf von Wertpapieren)
- die Umsätze im Geschäft mit Goldbarren, mit Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten

Steuerpflichtig sind folgende Umsätze:
- Gebühren bei der Vermietung von Schließfächern
- Depotgebühren bei der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
- Gebühren für Bearbeitung, Einlösung fremder Zinsscheine, Beschaffung von Ersatzurkunden, Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen usw.)
- Erlöse beim Verkauf von Sicherungsgut im eigenen Namen des KI
- Gebühren für Vermögensverwaltungen
- Erlöse beim Verkauf von gebrauchten Anlagegegenstände, soweit sie nicht ausschließlich für steuerfreie Tätigkeiten gebraucht werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2003 20:32
Der Steuersatz beträgt zurzeit 16 %.
 

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