Umsatzsteuer |
|
|
Verfasst am: 07.02.2003 13:50 |
|
|
Hat jemand ne Ahnung, wann die USt anfällt und welcher Prozentsatz berechnet wird?
Besten Dank für eine Antwort
vom Chris |
|
|
|
Verfasst am: 07.02.2003 14:05 |
|
|
In welchem Zusammenhang? Banktechnisch oder auch so? |
|
|
|
Verfasst am: 07.02.2003 14:14 |
|
|
Mmh, ich glaub, ich stehe auf nem Schlauch. Mir ist der Unterschied zwischen USt und MwSt entfallen. Die Höhe ist ja 16% bei Verbrauchsgütern und 7% bei Lebensmitteln.
Wie ist das denn nochmal mit der USt und der MwSt?
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 07.02.2003 15:01 |
|
|
...meines wissens genau das gleiche, wobei ust der steuertechnisch korrekte begriff ist und mwst eher umgangssprachlich ist. |
|
|
|
Verfasst am: 07.02.2003 15:48 |
|
|
Denke auch, das es so ist!
Ust sagen halt Firmen und Betriebe.
Mwst eher Privatpersonen! |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2003 19:53 |
|
|
mehrwertsteuer und vorsteuer sind beide umsatzsteuern.
vorsteuer sagen unternehmen wenn sie was einkaufen (bei buchungssätzen ...) mwst wenn sie was verkaufen. |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2003 20:31 |
|
|
Die meisten Umsätze der KI mit den Kunden sind nach § 4 Nr. UStG von der Umsatzsteuer befreit, z. B.
- die Gewährung von Darlehen
- die Umsätze im Einlagengeschäft
- die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren (An- und Verkauf von Wertpapieren)
- die Umsätze im Geschäft mit Goldbarren, mit Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten
Steuerpflichtig sind folgende Umsätze:
- Gebühren bei der Vermietung von Schließfächern
- Depotgebühren bei der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
- Gebühren für Bearbeitung, Einlösung fremder Zinsscheine, Beschaffung von Ersatzurkunden, Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen usw.)
- Erlöse beim Verkauf von Sicherungsgut im eigenen Namen des KI
- Gebühren für Vermögensverwaltungen
- Erlöse beim Verkauf von gebrauchten Anlagegegenstände, soweit sie nicht ausschließlich für steuerfreie Tätigkeiten gebraucht werden. |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2003 20:32 |
|
|
Der Steuersatz beträgt zurzeit 16 %. |
|
|
|