Abschreibungen -Hilfe |
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Verfasst am: 17.08.2007 12:15 |
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Ich habe eine Aufgabe zum Thema Abschreibungen und finde keine Lösung. Sehr akuter Fall von Brett-vorm-Kopf.
Wenn ich einen PKW zum Preis von 35.200€ zzgl. 16UST habe (ND 6 Jahre), gekauft Januar 2006,
nehme ich dann mit UST also 40832€, oder 35.200€?
Und wie mache ich das mit den 11 Monaten im ersten Jahr???
Schreibe ich dann 11.228,80 1.Jahr
12.249,60 2.Jahr ???
Brauch dringend jemanden, der sich damit auskennt |
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Verfasst am: 17.08.2007 12:21 |
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Wenn du linear abschreibst sieht das doch ganz gut aus...
Aber in Rechnungswesen war ich nie so die Leuchte^^ |
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Verfasst am: 17.08.2007 12:44 |
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Um die Frage mit der Ust zu klären, muss man wissen, für welchen Bankbereich der PKW angeschafft wurde. Diese Info fehlt hier. Bitte nachliefern.
11 Monate? Wenn ein Anlagegut im Januar gekauft wird, können 12 Monate abgeschrieben werden! Der angefangene Maonat (auch wenn es nur der 31. eines Monats ist) zählt voll mit zur Abschreibungsdauer !___________________________________________________
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Verfasst am: 17.08.2007 12:50 |
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@rrathner
Sorry, hab ich vergessen. Es sind Umsatzsteuerfreie Geschäfte.
Aber schonmal vielen Dank, hast mir weiter geholfen. |
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Verfasst am: 17.08.2007 13:01 |
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Dann muss die USt mit abgeschrieben werden, da sie nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird. |
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Verfasst am: 17.08.2007 14:13 |
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Gott sei Dank!!
Ich dacht schon ich wäre die einzige, die das nit rafft!!!!! |
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Verfasst am: 17.08.2007 15:43 |
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berichtigt mich, wenn ich mir irre, aber wenn wir linear abschreiben, wären es doch pro jahr 6805,34eur, die abgeschrieben werden. |
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Verfasst am: 17.08.2007 15:52 |
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6.805,33 € .... Denn 40.832,00 € / 6 Jahre = 6805,33~
Da wird dann abgerundet. ;-) |
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Verfasst am: 17.08.2007 17:40 |
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Verstehe ich das dann richtig??
Beim Ust- freien Bereich rechnet man die Ust dazu,
und beim Ust- pflichtigen Bereich rechnet man die Ust raus??
Und das ist sowohl beim linearen + degressiven so? |
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Verfasst am: 17.08.2007 18:19 - Geaendert am: 17.08.2007 18:21 |
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Ja, das ist bei beiden Abschreibungsarten so. |
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Verfasst am: 20.08.2007 16:35 |
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@ Optionssau:
ich versteh das auch nich ganz... |
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Verfasst am: 20.08.2007 23:09 |
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Grob kann man sagen: Bei Investitionen in den Bereichen Kundenschließfächer, Wertpapierdepot, Immobilienvermittlung und Edelmetallmünzen, soweit sie keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, muss vom Nettoanschaffungswert abgeschrieben werden, da in diesem Bereich die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer der Bank erstattet wird.
In den übrigen typischen Bankgeschäften wird vom Bruttoanschaffungswert abgeschrieben, da das KI die gezahlte Mehrwertsteuer selbst tragen muss. |
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Verfasst am: 20.08.2007 23:14 |
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Dies ist korrket. Im umsatzsuerepflichtigen Bereich fällt Umsatzsteuer für die Einzelgeschäfte an, die an das FA abgeführt werden, z,B. Immobilienvertrieb. Wenn mit dem Auto eine diesbezügliche Besichtigung stattfindet ist diese unsatzsteuerrelevant. Daher - um es sehr einfach zu formulieren - wird auch das Auto "umsatzsteuerrelevant". Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird vom Wert abgezogen und als Vorsteuer abgeführt,
Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Geschäften wird für die Abschreibung der Bruttupreis genommen. Alles einfacher Schulstoff!! Und Herr oder Frau Rathner: Der Hinweis auf Ihre Lektüre ist primitives Selbstmarketing. Dafür ist das Forum nicht da. Und - Habe noch kein LB oder Prüfungstrainer ohne Fachfehler gefunden! |
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Verfasst am: 20.08.2007 23:58 |
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@ Juli: Hör auf, auf den Lehrern rumzuhacken! Ohne die wären die Threads wertlos.
Und wer "Bruttu" schreibt sollte niemanden als primitiv bezeichnen.
Abschreibung ist für viele nicht einfach. Sich aufspielen mit "alles einfacher Schulstoff" ist kontraproduktiv und ach ja primitiv. |
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