Hallo,
ich hab mich im Internet mal kundig gemacht.
Durch die Unternehmenssteuerreform wird die degr. Abschreibung ab 2008 abgeschafft.
Außerdem wird die Grenze für die sofortige Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter von 401,- auf 150,- abgesenkt.
Weiterhin werden alle Güter mit einem Anschaffungspreis zw. 150,- und 1000,- in einen Pool zusammengefasst und auch gemeinsam über 5 Jahre mit 20% abgeschrieben. Dieser Pool ist nicht veränderbar, somit lässt sich ein vorzeitig verkauftes Gut nicht aus dem Pool buchen.
Dies alles gilt dann für alle ab 01.01.2008 angeschafften Wirtschaftsgüter.
Nachzulesen bei finanztip.de.
Stimmt das so alles und wie werd ich dann in der Prüfung rechnen müssen? Muss ich dann besonders darauf aufpassen, ob die Güter vor oder nach dem 01.01.2008 angeschafft wurden? Und wie ist das mit dem Pool zu verstehen?
PS: Ich schreib im Sommer 08 meine Prüfung. Ich hab noch was von einer sogenannten "6-Monate-Übergangsphase" bei den Prüfungen gehört und da würde das ja auch noch mit reinfallen!
Die bisher bestehende Regelung bleibt für Überschusseinkünfte erhalten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftgüter bis zu 410 Euro können weiterhin sofort als Werbungskosten abgezogen werden.