Abschreibungssatz max. 20% oder 30%? |
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Verfasst am: 06.09.2007 15:56 |
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Hallo ihr fleißigen Helfer,
ich lern grad rechnungswesen und bin verzweifelt, weil ich nicht weiter komme.
WIe hoch ist denn der max. Abschreibungssatz? In meinem Buch steht 20% auf meinem Unterrichtsblatt 30%. Was nun?
liebe grüße
und danke! |
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Verfasst am: 06.09.2007 15:57 |
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Uns wurde es so beigebracht:
Für Anschaffungen aus 2007/2008 ist der Höchstsatz 30%
Für Anschaffungen davor 20% |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:05 |
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ich würde gern wissen wo so was steht weil ich bald AP hab und wenn ich das bis dahin ned genau weiß, ist das sehr schlecht.... |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:09 |
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haben auch 30% als maximum gelernt.
bei google lässt sich doch bestimmt was finden.... |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:16 |
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leider nicht wirklich, da sind die meinungen gemischt zum Thema ob 20% oder 30%... |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:23 |
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beim letzten schulblock (im mai) haben wir 30 besprochen.
und was ist mit wikipedia? da stehen doch oft unten noch links zu dem thema (die vielleicht auch besser als der beitrag sind...) |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:28 |
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im Gesetzestext (laut wikipedia link) stehen nämlich 20 %...aber ob das noch aktuell ist? |
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Verfasst am: 06.09.2007 17:30 |
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haben im block einen gesetzestext gehabt. weiß aber nicht mehr wo. aber bin mir 100% sicher! 2007/2008 30% sondt 20% |
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Verfasst am: 06.09.2007 18:38 |
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ok wenn du 100% sicher bist, dann hab ich eine neue Frage: Mein Azubi (jetzt 2. Lehrjahr) lernt keine degressive Abschreibung mehr, da es ab nächstem Jahr diese Methode nicht mehr gibt....nun zu meiner Frage: Ist es für mich noch Prüfungsrelevant für November dieses Jahr?
Vielen Dank |
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Verfasst am: 06.09.2007 18:51 |
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Ich bin auch 2. Lehrjahr. Kann nur sagen, dass wir es noch gelernt haben und es auch für die die AP machen relevant ist. So wurde es von unseren Lehrern gesagt, aber darauf nehme ich keine Garantie |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:18 |
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das mit der gegr. abschreibung is richtig. die gibt es ab 08 wahrscheinlich nicht mehr, gilt aber dann auch nur für die wirtschaftsgüter, die 08 angeschafft wurden.....das ganze is bei der unternehmenssteuerreform mit dabei...schaut ma hier
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf
aber für AP herbst 07 gilt das noch nicht! |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:44 |
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oh, sorry, meinte ja auch, das für die jetzige Prüfung die alte Regelung gilt. Also das degr. nicht wegfällt. |
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Verfasst am: 06.09.2007 21:58 - Geaendert am: 06.09.2007 22:05 |
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Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) dürfen innerhalb 3 Jahren abgeschrieben werden. Somit ist der AfA-Satz bei linearer Abschreibung 33,33333%.
Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf bei Wirtschaftsgütern, die
- vor dem 01.01.2001 oder
- nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008
angeschafft wurden bzw. werden, maximal das 3-fache des linearen Abschreibungssatzes und höchstens 30 % betragen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2005 angeschafft wurden, beträgt die degressive Abschreibung maximal das 2-fache der linearen Abschreibung, höchstens 20 %.
Quelle:
http://www.steuernetz.de/homepages/buchfuehrung_bilanz/downloads/degressive_Abschreibung.pdf
Ab 2008 wird die sogenannte degressive AfA abgeschafft. |
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Verfasst am: 07.09.2007 10:16 |
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Vielen Dank, dass hat mir sehr geholfen. |
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