diese verdammten abschreibungen.. |
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Verfasst am: 17.09.2007 12:56 |
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hallo nochmal..
da die ZP ja jetzt kurz bevorsteht würde ich mich mal interessieren ob irgendjemand vllt. nen link kennt wo alles zum thema abschreibungen bei kreditinstituten nochmal kurz und klar zusammengefasst ist.. unser rewe buch ist leider unverständlicher schrott und aus den mitschriften der schule kriegt man leider auch keinen besseren überblick..
also es wäre mir einfach nochmal wichtig nachzulesen..
-wann man geometrisch-degr. abschreibt und wann linear..
-vor und nachteile dieser methoden,
-wann und warum man am besten von der geo.-degr. zur linearen methode wechselt,
- wann man nur für ein paar monate und wann man für ein ganzes jahr abschreiben kann (und ob das bei jeder anschaffung so ist)
- wann vorsteuer mit abgeschrieben werden und wann sie seperat aktiviert werden
- alles zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (Grenzen, Wahlmöglichkeit etc)
ist jetzt etwas blöd formuliert aber wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte.. ich krieg das alles nich richtig zusammen.. |
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Verfasst am: 17.09.2007 15:22 - Geaendert am: 17.09.2007 15:22 |
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Gugg ma bei wikipedia.de .... ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 25.04.2008 19:05 |
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Hallo,
die degressive Abschreibung wurde ja Anfang des Jahres (oder so) abgeschafft. Wie relevant ist denn das Thema dann für die Prüfung?
Kann ich davon ausgehen, dass jetzt nur noch lineare Abschreibungen dran kommen?
Also überwiegend zumindest. Mir ist schon bewusst dass eine Frage zu vergangenen Jahren / Abschreibungen dran kommen könnte, aber was sagt ihr denn zu diesem Thema?
Danke für Antworten. |
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Verfasst am: 25.04.2008 19:32 |
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Ich gehe davon aus, dass die IHK die degressive Abschreibung in den Prüfungen nicht mehr behandelt. Nicht mehr aktuelle Regelungen wurden meines Wissens noch nie in einer IHK-Prüfung gefordert. (Und sollte das mal vorkommen, ist der Protest bestimmt so groß, dass die Aufgabe aus der Wertung genommen werden muss). Dafür sollte man die Neuregelungen ab dem 1.1.2008 kennen.
In der ZP Frühjahr 2008 war nur noch die lineare Abschreibung Thema. |
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Verfasst am: 25.04.2008 20:30 - Geaendert am: 25.04.2008 20:31 |
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Ok, danke.
Kann mir jemand den Lösungsweg zu folgender Aufgabe erklären?
Aus AP Winter 2005 ReWe
Die Kreditbank AG erwarb am 01. Februar 2004 für die Depotabteilung einen Drucker zum Preis von 501,12 Euro inklusive Umsatzsteuer. Laut AfA-TAbelle beträgt die steuerliche Nutzungsdauer für Drucker 3 Jahre. Zum 31.12.2004 schreibt die Kreditbank AG den Drucker linear ab.
a) Berechnen Sie die Abschreibung zum 31.12.2004!
In 2005 wurde der Drucker für 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an einen mitarbeiter verkauft. Für 2005 wurde der Drucker zeitanteilig mit 72 Euro abgeschrieben.
b) Ermitteln Sie den Wert, der nach Zahlungseingang aus dem Verkauf noch berücksichtigt werden muss.
Lösungen:
a) 132 Euro
b) 28 Euro
Es muss hier noch mit 16 % MwSt. gerechnet werden (AP 05).
Ich habe schon hin und her gerechnet, aber ich komme nicht auf die Ergebnisse. |
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Verfasst am: 25.04.2008 21:27 - Geaendert am: 25.04.2008 21:28 |
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501,12 € * 100 * 11
--------------------------- = 132 €
116 *3 * 12 |
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Verfasst am: 25.04.2008 22:21 |
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Danke, aber damit kann ich leider nichts anfangen.
Bin mathematisch nicht so gut.
Geben Sie mir eine Erklärung wie sich diese Formel zusammensetzt? |
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Verfasst am: 25.04.2008 22:57 - Geaendert am: 25.04.2008 22:59 |
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Ich möchte nicht die Lösung von damals erklären, sondern die Lösung nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung zeigen:
Der Drucker ist für die Depotabteilung. Sie ist umsatzsteuerpflichtig. Daher bekommt die Bank die beim Kauf bezahlte MWSt als Vorsteuer erstattet.
Abzuschreiben sind also der Nettopreis: 501,12 / 1,19 = 421,11
Anschaffungsgegenstände über 150,- bis 1.000,- (netto) müssen seit dem 1.1.2008 jährlich mit 1/5 abgeschrieben werden (Anschaffungsmonat irrelevant).
421,11 / 5 = 84,22 Euro
Die Aufgabe b) ist nach heutiger Gesetzeslage nicht aktuell. (Dieser Drucker müsste 5 Jahre mit je 1/5 abgeschrieben werden, auch wenn der Drucker zwischenzeitlich verkauft wird. Der Netto-Verkaufspreis ist als sonstiger betrieblicher Ertrag zu buchen)
Vergangene Prüfungsaufgaben zu lösen, ist eine gute Prüfungsvorbereitung. Aber nicht überholte Aufgaben. Das bewirkt eher das Gegenteil!!! |
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Verfasst am: 25.04.2008 23:51 |
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Danke für die gute Erklärung, soweit ich alles richtig verstanden habe, geht es hier um geringwertige Wirtschaftsgüter, richtig?
Ist es wahrscheinlich das dieses Thema in der nächsten AP dran kommt, gerade weil das Gesetz ja erst ab 01.01. gilt?? |
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Verfasst am: 26.04.2008 00:20 |
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Also ich kann es mir nicht vorstellen., bzw hoffe es. Abschreibungen sind viel zu langweilig für die AP. Da riskiere ich Mut zur Lücke. |
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Verfasst am: 26.04.2008 10:51 |
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Ja, ich denke, das wird mir dann wohl auch so gehen.
Obwohl es eigentlich nicht so schwierig ist, wenn ich es mir durchhlese, aber wenn ich dann vor einer Aufgabe sitze, ist es immer wieder falsch... =( |
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Verfasst am: 26.04.2008 13:30 |
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kenn ich irgend woher ;-)
Aber bedenke, dass wir in der Ap Mutiple Choise haben. So kann man immer noch Glück haben beim raten |
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Verfasst am: 26.04.2008 13:53 |
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Es muss auch gerechnet werden und das Ergebnis in die Lösungskästchen eingetragen werden. Da ist raten unmöglich! |
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Verfasst am: 26.04.2008 22:44 |
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Cool, danke.
Obwohl ich es wieder falsch gehabt hätte. Man man... |
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