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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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WICHTIG!Kosten und Erlöse... |
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Verfasst am: 22.09.2007 22:58 |
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Hallo ihr,
und zwar schreib ich am Montag eine Arbeit über Kosten und Erlöse und muss dafür natürlich die Unterschiede der ganzen Kosten kennen.
Könnt ihr mir bitte erklären,was der Unterschied zwischen neutralem Aufwand,Zusatzkosten und Zweckaufwand ist (bitte mit Beispiel)?Ich komm überhaupt nicht klar.Was bedeutet denn z.B bei Zusatzkosten: "sind Kosten,denen kein Aufwand gegenübersteht.."..wie ist das alles zu verstehen?Ich verzweifle noch!!!!!!!...und warum gibt es kalkulatorische Kosten und wozu braucht man die?Was ist das?
Es wäre so lieb wenn ihr mir das nocheinmal ganz einfach erklären könntet....an Beispielen versteh ich das immer ambesten!!!
Danke euch schonmal!
Julie |
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Verfasst am: 23.09.2007 11:28 |
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Ich hab hier nocheinmal eine Aufgabe,die ich auch überhaupt nicht verstanden hab...Kann mir jemand helfen?
Die Bank hat einen Dienstwagen für 40000 Euro gekauft,5 Jahre Nutzungsdauer und schreibt diesen jetzt degressiv ab.
Das heißt der Aufwand im 1.Jahr ist 12000,im 2 Jahr 8400,im 3.Jahr 6533,33,im 4.Jahr 6533,33 und im 5.Jahr auch 6533,33.
Die Kosten in der KER sind über 5 Jahre lang 8000 Euro..warum?
Dann haben wir hier noch die Zweckaufwendungen/Grundkosten,welche im 1. und im 2.jahr 8000 betragen,im 3-5 Jahr 6533,33..warum?
Deshalb hat man im 1.Jahr einen neutralen Auwand von 4000 Euro,im 2 Jahr einen neutralen Aufwand von 400 Euro, und vom 3-5 Jahr1466,70 Zusatzkosten..warum ist das so?
Ich bin echt zu blöd dazu.... |
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Verfasst am: 23.09.2007 14:46 |
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Die Aufgabe macht so noch keinen Sinn. Aber aus den Lösungen kann man schließen, dass in der Aufgabe stehen müsste, dass der PKW in der Kostenrechnung über 5 Jahre linear abgeschrieben werden soll.
Dann kann man die Abschreibungen in der Buchhaltung und in der Kostenrechnung vergleichen:
Die Begriffe betonen nämlich den Vergleich beider Rechnungen: Kommt ein Aufwand genauso in der Kostenrechnung vor, nennt man ihn: Zweckaufwand, oder aus Sicht der Kostenrechnung: Grundkosten.
Kommt ein Aufwand in der Kostenrechnung nicht vor, nennt man ihn: neutraler Aufwand. Das sind Aufwendungen, die betriebsfremd, außergewöhnlich oder periodenfremd sind.
Werden in der Kostenrechnung Kosten berechnet, die in der Buchführung nicht vorkommen (z.Bsp. Eigenkapitalkosten), dann nennt man sie: Zusatzkosten.
Nun zu der Aufgabe:
Im ersten jahr wird in der Buchführung 12.000,- abgeschrieben, im Controlling aber nur 8.000,-. Dann sind 8000 Euro Abschreibung beiden gemeinsam = Grundkosten bzw. Zweckaufwand. Aber 4000 Euro werden im ersten Jahr in der Buchführung mehr abgeschrieben. Also sind die 4.000 Euro im ersten Jahr neutrale Aufwendungen, da sie in der Kostenrechnung nicht vorkommen.
Ab dem 3. Jahr ist es anders: Da werden in der Buchführung nur 6533,.. Euro abgeschrieben, während im Controlling weiterhin linear 8000 abgeschrieben werden. Damit werden nun im Controlling 1.466,70 Euro mehr abgeschrieben = Zusatzkosten.
Also immer überlegen, kommt der Betrag in Buchführung und (!) Controlling vor?
Wenn ja, sind es Grundkosten bzw. Zweckaufwand. (einmal aus der Sicht der Buchführung formuliert, einmal aus der Sicht der Kostenrechnung)
Wenn nein, dann muss man sich fragen, Wo wird mehr verrrechnet?
Wenn es in der Buchführung ist, dann sind es neutrale Aufwendungen,
ist es in der Kostenrechnung, dann sind es Zusatzkosten!___________________________________________________
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Verfasst am: 23.09.2007 19:31 - Geaendert am: 23.09.2007 19:36 |
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Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die keine Aufwendungen darstellen, z. B. Zusatzkosten
Zusatzkosten sind Kosten, denen überhaupt kein Aufwand gegenübersteht, z. B.
• kalkulatorische Mieten (Mietwert der betrieblich genutzten privaten Räume) oder
• kalkulatorische Zinsen (Zinsen für das in der Unternehmung eingesetzte Eigenkapital).
Zweck:
- Kostenrechnung: Kalkulation
- Buchführung: Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns |
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