Bitte helft mir. " Rechnungswesen" |
|
|
Verfasst am: 26.09.2007 18:22 |
|
|
Die Bilanz der Weber AG weist vor der Gewinnverwendung folgende Eigenwerte in Mio. EUR aus:
Gezeichnetes Kapital 50,00
Kapitalrücklage 2,65
Gewinnrücklagen
- gesetzliche RL 2,05
- andere gewinn RL 18,25
Der JÜ für das Geschäftsjahr 2005 besträgt 8,4 Mio. EUR
Für das Geschäftsjahr 2005 wird vom vorstand unf aufsichtrat der AG auf der hauptversammlung ein bilanzgewinn von 4 mio EUR zur ausschüttung vorgeschlagen und entsprechend von der Hauptversammlung beschlossen.
(steuern vernachlässigen)
1. ermitteln sie den wert mit dem die gesetzlichen rücklagen in der bilanz auszuweisen sind. (lösung 2,35 Mio.EUR)
2. ermitteln sie den betrag um den die anderen gewinnrücklagen auswachsen. (lösung 4,10 Mio. EUR)
kann mir jemand 2. erkären??? ich komm nicht drauf!
1. verstehe ich!
Bitte helft mir!
viele liebe grüße
Bine |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2007 19:19 |
|
|
Hallo
wo her hast du die Lösung von der Nr. 2 mit 4,1 Mio€?
Ich behaupte das ist falsch.
8,4 Mio€
abzgl.: 0,42 Mio€ gesetzliche Rücklagen
abzgl.: 4,00 Mio€ Div
ergibt: 3,98 Mio€
Mehr als 50% des Jahresüberschusses abzgl. Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen darf eine AG sowieso nicht in die anderen Rücklagen einstellen!!!
Gruß
spesi18 |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2007 19:44 |
|
|
Eig. Ganz einfach:
JU 8.4 Mille
-0,3 ges. Rücklage
-4,0 Ausschütung
= 4,1 Millionen andere Rücklagen |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2007 19:44 |
|
|
@ spesi...gesetzl. Rücklage + Kap.Rücklage MÜSSEN aber auch NUR 10% vom Grundkapital sein.
Aufg. 50 Mio Grundkapital
10% davon = 5 Mio. minimum
- 2,65 Mio. bereits vorhandene Kap.Rückl.
- 2,05 Mio. bereits vorhandene gesetzl. RL
= 0,3 Mio müssten noch eingestellt werden
----------
JÜ = 8,4 Mio
5% davon gleich 420.000 € (20ster Teil lt. § 150 AktG)
> ich brauche aber nur noch 300.000 € um § 150 Aktiengesetz zu erfüllen
also: 8,4 Mio
- 0,3 Mio. (Zuführung zur gesetzl. Rücklage)
- 4,0 Mio. (Hv-Beschluss über Bilanzgewinn)
---------------
= 4,1 Mio Zuführung zur Gewinnrücklage
Die restlichen 120.000,- € aus dem JÜ kann man z.B. als Gewinnvortrag verwenden.
Müsste so passen.
MfG Johnie_Walker |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2007 19:51 |
|
|
Hallo
Stimmt, war mein Fehler...
hatte mal so eine ahnlich Aufgabe mit genau den gleichen Zahlen, nur das gezeichnete K. war größer.
Gruß |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2007 19:45 |
|
|
Vielen lieben Danke, ...jetzt versteh ich das!!!
liebe grüße |
|
|
|