Vorsorgereserve |
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Verfasst am: 07.10.2007 11:53 |
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Kann mir mal einer erklären,was man in die stille Vorsorgereserve einstellt und was man in die offene einstellt??
Habe auch den Artikel im Fachwissen schon gelesen, aber es nicht verstanden.
Dachte in die stille tue ich 4% von den FO der KIS, FO der Kunden und den Wertpapieren der Liquiditätsreserve rein. Diese werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern führern nur zu einer Verkürzung der Bilanz
In die offenen stelle ich da die PWB und die EWB ein?? Ausweis in den Fonds für allgemeine Bankrisiken!
Vielen Dank |
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Verfasst am: 07.10.2007 17:22 |
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Stille Vorsorgereserven sind Gebäude & Grundstücke und WP, die am Stichtag > Buchwert sind !
Offene sind z.B. offene Rücklagen oder Fonds für allg. Bankrisiken (kann man aus der Bilanz erkennen)
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 07.10.2007 20:23 |
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Stille Vorsorgereserven nach $ 340f HGB:
maximal 4% der nach strengem Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie der Forderungen an Kunden und an Kreditinstituten.
Vorteil: ist in der GUV und Bilanz nicht ersichtlich. So können Verluste mal durch eine (teilweise) Auflösung weggesteckt werden, ohne dass Außenstehende davon etwas mitbekommen.
offene Vorsorgereserven nach § 340h HGB:
aus der Bilanz und der GuV-Rechnung ersichtliche Einstellung in die Passivposition: „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ zu lasten des versteuerten Gewinns in beliebiger Höhe (erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung)
Zweck:
Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
- nicht bewertbare Kreditausfallrisiken
- Liquiditätsrisiken
- Zinsänderungsrisiken
- WP-Kursrisiken
- Währungsrisiken
- Risiken aus Termin-, Options- und Swap-Geschäften |
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