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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Kalkulation Preisuntergrenze
 
Fabi2605
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.11.2007 17:48
Kurze Frage zur Ermittlung der Preisuntergrenze:

Wenn Kosten nicht prozentual angegeben sind, sondern als fixer €-Betrag, muss dieser Betrag zur Ermittlung des Prozentsatzes durch die entsprechende Laufzeit geteilt werden und dann ins Verhältnis zu den 100000€ oder kann dieser gleich ins Verhältnis gesetzt werden.

Beispiel: -----
Darlehen : 100000 € / 2 Jahre
GKM-Satz: 3,9%
EK-Satz :0,4%
Risiko-Satz: 0,15%
Bearbeitungskosten: 900€ 900/100000€ oder 900*0,5/100000€

Habe verschiedene Lösungen gefunden.

Gruß
Fabian
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2007 18:09
Also meines Wissens nach ja. Weil die Prozentsätze ja auch sonst immer p.a. angegeben sind. Bei ner Kundenkalkulation musst du die Betriebserlöse ja auch auf die Zeit hochrechnen (Kontoführung viertelj. x 4 --> Jahr)
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2007 18:29
Lösung:

GKM-Satz: 3,9 %
EigenkapitalSatz: 0,4
Risikostensatz: 0,15

= 4,45 %

oder verstehst du bearbeitungskosten die bei uns entstehen also betriebskosten? oder die wir als gebühr verstehen?

falls kosten die bei uns direkt zurechenbar sind:

4,45 % + 900*0,5/100000=0,45

= 4,9 %

Meine Meinung dazu^^
Fabi2605
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.11.2007 18:50
In der Aufgabe wird von Bearbeitungskosten für das Festdarlehen gesprochen.
Das ist wahrscheinlich die Lösung, da diese nicht als p.a. angenommen werden.

Schon mal Vielen Dank!
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2007 19:10
dann sinds 4,9 %
 

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