Kalkulation Preisuntergrenze |
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Verfasst am: 09.11.2007 17:48 |
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Kurze Frage zur Ermittlung der Preisuntergrenze:
Wenn Kosten nicht prozentual angegeben sind, sondern als fixer €-Betrag, muss dieser Betrag zur Ermittlung des Prozentsatzes durch die entsprechende Laufzeit geteilt werden und dann ins Verhältnis zu den 100000€ oder kann dieser gleich ins Verhältnis gesetzt werden.
Beispiel: -----
Darlehen : 100000 € / 2 Jahre
GKM-Satz: 3,9%
EK-Satz :0,4%
Risiko-Satz: 0,15%
Bearbeitungskosten: 900€ 900/100000€ oder 900*0,5/100000€
Habe verschiedene Lösungen gefunden.
Gruß
Fabian |
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Verfasst am: 09.11.2007 18:09 |
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Also meines Wissens nach ja. Weil die Prozentsätze ja auch sonst immer p.a. angegeben sind. Bei ner Kundenkalkulation musst du die Betriebserlöse ja auch auf die Zeit hochrechnen (Kontoführung viertelj. x 4 --> Jahr) |
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Verfasst am: 09.11.2007 18:29 |
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Lösung:
GKM-Satz: 3,9 %
EigenkapitalSatz: 0,4
Risikostensatz: 0,15
= 4,45 %
oder verstehst du bearbeitungskosten die bei uns entstehen also betriebskosten? oder die wir als gebühr verstehen?
falls kosten die bei uns direkt zurechenbar sind:
4,45 % + 900*0,5/100000=0,45
= 4,9 %
Meine Meinung dazu^^ |
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Verfasst am: 09.11.2007 18:50 |
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In der Aufgabe wird von Bearbeitungskosten für das Festdarlehen gesprochen.
Das ist wahrscheinlich die Lösung, da diese nicht als p.a. angenommen werden.
Schon mal Vielen Dank! |
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Verfasst am: 09.11.2007 19:10 |
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dann sinds 4,9 % |
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