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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Jahresüberschuss Eigen- oder Fremdkapital?
 
Brandi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2007 17:58
laut IHK Prüfung von sommer 2006 glaub ich wird der jÜ als EK dazu gezählt.

Laut eines Dozenten von uns soll er als FK angesehen werden, da der Bilanzgewinn in diesem enthalten ist.

andersum ist im JÜ auch die mögliche Bildung von Gewinnrücklagen enthalten, die zum EK zählen

weiß jemand mehr?
Nebukadneza
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2007 18:01
Der Bilanzgewinn ist, wenn nicht anders angegeben, als kurzfristiges FK zu sehen...

So wurde uns das beigebracht
Brandi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2007 18:07
jo habe ich ja gerade erwähnt nur wie siehts mim JÜ aus?

JÜ ist nicht gleich Bilanzgewinn
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2007 18:23
JU gehört meines Wissens nicht zu EK!!!
MOH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2007 18:30
allgemein
gehört der Bilanzgewinn /-verlust ins EK

..über die Verwendung des JÜ nach Steuern entscheidet der Vorstand (z.B. gesetzliche oder andere Gewinnrücklagen = EK)

..über die Verwendung des Bilanzgewinns (= JÜ nach Steuern +/- Gewinn-Verlustvortrag und - Zuführung zu den Gewinnrücklagen) entscheidet die Hauptversammlung.

Ausschüttungsbetrag ist "nur" in wirtschaftlicher Hinsicht eine kurzfristige Verbindlichkeit (wird am Tag nach der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgeschüttet wird)

Der Bilanzgewinn ist bilanziell Bestandteil der Bilanzposition Eigenkapital

...so steht es zumindest im Kompaktwissen RW

..hoffe es hilft ;-)
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2007 18:33 - Geaendert am: 15.11.2007 18:34
Hab gerade eben auchnochmal was von unsererm Lehrer gelesen:

Passivposten 12 in der Bilanz

Eigenkapital
1. Gez. Kapital
2. Kapitalrücklage
...
...
als letzter `Punkt ist Jahresüberschuss genannt, also gehörts anscheinend dazu...

Bilanzgewinn dann vermutlich auch? bzw. kommts dann beim Bilanzgewinn dann darauf an ob was dabei steht oder net? Ist es nicht a so, dass wenn nichts dabei steht, dass der Bilanzgewinn komplett ausgeschüttet wird? Und nur wenn drinnen steht, dass der Bilanzgewinn in der Firma bleibt, zählt er zu EK?

HELP ME^^
Brandi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2007 18:45
laut ihk gehört der bilnazgewinn zum fremdkapital so stehs in der formelsammlung!

aber das isr typisch ihk bzgö des jü...die wissen es selber nicht

also ich rechne den jü zum ek dabei
MOH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2007 18:48
..wo steht das in der Formelsammlung ??
MOH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2007 18:53
..der auszuschüttende Bilanzgewinn ist "nur" in wirtschaftlicher Hinsicht eine Verbindlichkeit, aber KEIN Fremdkapital.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2007 19:35
Aussage in der Formelsammlung:

"Der Bilanzgewinn ist - sofern nichts etwas anderes angeegben wird - als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen"

hmm allerdings ist im JU ja der Bilanzgewinn enthalten, aber etvl gibt es ja ja gar kein Bilanzgewinn im JU hmm.

Lehrer?^^
Kettcar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2007 19:42
in den formeln der ihk prüfung ist er nicht vorhanden.
also wäre es riskant dennoch mit ihm zu rechnen..
muss jeder selbst entscheiden..
in den musterlösungen wird ohne ihn gerechnet..
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2007 19:48
ohne bilanzgewinn?
ohne Jahresüberschuss?
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2007 21:30
@Brandi

Der Jahresüberschuss ist Teil des Eigenkapitals. Das ist auch relativ unzweifelhaft, denn es steht in §266 (3) HGB.

Der Bilanzgewinn ist prinzipiell dem Eigenkapital zuzurechnen. Sobald ein Ausschüttungsvorschlag vorliegt, würde ich diesen Teil des Bilanzgewinnes als kurzfristiges FK bilanzieren.
MOH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2007 22:01
...ohh,
jetzt habe ich es auch in der Formelsammlung gefunden, direkt unter dem Oberpunkt "Kennziffern",
..sorry, hatte es übersehen.

ok, der Bilanzgewinn ist generell als kurzfr. Femdkapital zu sehen und nicht mitzurechnen, außer es steht was anderes im Sachverhalt des Falles ;-)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2007 22:21
Über den Bilanzgewinn hat sich die IHK eindeutig unter dem Punkt Bilanzkennziffern in der Formelsammlung geäußert, wie oben erwähnt.
Wenn in den Bilanzkennziffern z.B. der Anlagendeckungsgrad ausgerechnet werden soll, dürfte es logisch sein, dass kurzfristiges Eigenkapital nicht zum Eigenkapital hinzuzurechnen ist, da der Anlagendeckungsgrad zeigen soll, inwieweit das Anlagevermögen auch langfristig finanziert ist.
spawn1982
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.11.2007 12:04
Hier wird aber gerade einiges durcheinander gebracht, deshalb nochmal von mir in übrsichtlich:

Jahresüberschuss (!!!)und(!!!) Bilanzgewinn sind selbstverständlich Eigenkapital. Es ist nur der Teil des JÜ Fremdkapital, der ausgschüttet wird (wenn überhaupt ausgeschüttet wird). Die IHK hat die Regelung "Der Bilanzgewinn ist - wenn nicht anders angegeben - als kurzfr. FK zu sehen" lediglich der Einfachheit halber so festgelegt.
Also während der Prüfung ist das so o.k., solltet Ihr aber später im Beruf mit Bilanzen zu tun haben, unbedingt ins Eigenkapital rechnen (wobei das in der Regel eh die EDV übernimmt).
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2007 12:12
wenn intressiert im mom die ZUKUNFT....

wichtig ist des wann in der Theorie drankommt....

sorry aber is im mom so^^...
 

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