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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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noch eine frage :-) EWB/PWB |
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Verfasst am: 17.11.2007 22:45 |
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schnall das immer noch nicht so ganz mit dem bilanzausweis.
die kunden sollen doch von der bildung einer ewb nichts mitbekommen. also wenn wir eine bilden, läuft das nicht über das konto des kunden oder?
aber unseren gesamten forderungsbestand, also das konto forderungen an kunden weisen wir dann bestand - ewb - pwb aus???
hier zum beispiel eine aufgabe:
bei der inventur ergab sich für eine bank ein debitorenbestand von 2.750.000 €. davon sind:
38.000 € uneinbringlich
160.000 € zweifelhaft (wahrscheinliche insolvenzquote 80%)
für die bewertung wird außerdem ein pwb-satz von 0,8 % zu grunde gelegt.
mit welchem betrag werden die Forderungen an Kunden (Debitoren) in der bilanz ausgewiesen? (lösung: 2.659.584)
ewb wird ignoriert aber pwb nicht??
und hier noch eine aufgabe zu meinem lieblingsthema:
ein im letzten jahr notleidend gewordener kredit in höhe von 100.000 € wurde bereits in der bilanz mit 35% wertberichtigt. das insolvenzverfahren auf einer voraussichtlichen basis von 35 % ist noch voll im gange und am bilanzstichtag noch nicht beendet.
ermitteln sie den betrag, um den die ewb zu verändern ist! (lösung 30.000)
ich denk mal, die ist nicht so schwer aber steh irgendwie auf der leitung. |
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Verfasst am: 18.11.2007 00:51 |
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Halli hallöchen!
Ich habe mir deine Aufgaben mal angesehen und diese auf anhieb richtig gerechnet ;-).
Ich versuche sie dir mal zu erklären.
Aufgabe 1:
Debitorenbestand: 2.750.000,00 €
=> davon sind jetzt 38.000,00 € uneinbringlich geworden, die ich über "Abschreibung auf Forderungen" direkt ausbuche.
=> davon wird bei 160.000,00 € mit einer Insolvenzquote (oder auch Ausgleichsquote) von 80 % (= 128.000,00 €) gerechnet, die die Bank wahrscheinlich bekommen wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, das wahrscheinlich 32.000,00 € ausfallen werden. Für diese 32.000,00 € bilden wir eine EWB.
- Das mal als Vorgedanke. -
Jetzt muss überlegt werden, wie viel Pauschalwertberichtigung noch gemacht werden darf. Dazu ziehe ich vom Debitorenbestand all‘ diejenigen Forderungen ab, für die ich schon eine EWB gebildet habe oder die sowieso schon uneinbringlich sind.
Also:
2.750.000,00 € Debitorenbestand
./. 38.000,00 € uneinbringliche Forderung
./.160.000,00 € Forderung, auf die bereits EWB (32.000,00 €) gebildet wurde
= 2.552.000,00 € verbleibendes risikobehaftete Kreditvolumen am Bilanzstichtag
Auf diesen Betrag wende ich jetzt meinen PWB-Satz von 0,8 % an und erhalte 20.416,00 € PWB, die maximal gebildet werden dürfen.
Der Bilanzausweis der Forderungen an Kunden errechnet sich dann wie folgt:
2.750.000,00 € (Debitorenbestand)
./. 38.000,00 € uneinbringliche Forderung
./. 32.000,00 € EWB, wie oben gebildet
./. 20.416,00 € PWB, wie eben berechnet
= 2.659.584,00 € Bilanzausweis Forderungen an Kunden
Und das passt auch mit deiner genannten Lösung.
Du musst dir nur merken, dass die uneinbringlichen Forderungen immer ausgebucht werden. Die EWB und PWB werden vom Forderungsbestand abgezogen, damit man diese in der Bilanz nicht erkennt.
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Aufgabe 2:
Die Bank hat auf 100.000,00 € schon bereits 35 % EWB (= 35.000,00 €) gebildet.
Das laufende Insolvenzverfahren rechnet mit einer Insolvenzquote (oder auch Ausgleichsquote) von 35 %. D. h. die Bank soll wahrscheinlich noch 35.000,00 € bekommen.
=> Auch hier bedeutet das im Umkehrschluss, dass 65.000,00 € wahrscheinlich ausfallen werden. Von diesem wahrscheinlichen Ausfall hat die Bank bereits 35.000,00 € EWB gebildet.
65.000,00 € wahrscheinlicher Ausfall
./. 35.000,00 € bereits gebildete EWB
= 30.000,00 € übriger Betrag, für den noch EWB gebildet werden muss.
Ich hoffe, dass ich dir mit der Aufschlüsselung etwas weiterhelfen konnte, 2 Tage vor der Prüfung in ReWe.
Ich teile mit dir dasselbe Los ;-). Ich gehöre auch dieses Jahr zu den Prüflingen.
Ich wünsche allen Prüflingen viel Erfolg und Glück ;-). |
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Verfasst am: 18.11.2007 01:21 |
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Heyyy,
VIELEN LIEBEN DANK, dass du dir Zeit genommen hast..Habs endlich kapiert...Dank deiner ausführlichen Erklärung...
Ich dachte irgendwie immer, dass man EWB und PWB in der Bilanz ja doch sieht weil man sie abzieht...
Muss man nicht verstehen :-) War einfach ein Denkfehler...
Ich wünsche dir auch viel Glück bei der Prüfung..Wird schon schief gehen :-)
Nochmal vielen vielen Dank..
LG |
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Verfasst am: 18.11.2007 09:31 |
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die erste Aufgabe hab ich auch so
(die andere nicht gerechnet)
generell kann man sagen:
in der Bilanz dürfen nur die Forderungen ausgewiesen werden, von denen wir ausgehen, das wir sie erhalten.
Alles andere muss raus, da es sonst die Bilanz verfälschen würde |
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Verfasst am: 18.11.2007 09:43 |
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Welche abschlussprüfung ist das?? |
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Verfasst am: 18.11.2007 09:50 |
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kann ich dir leider nicht sagen,
hab nur die Daten hier aus dem Forum ;-) |
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