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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Rechnungsabschluß |
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Verfasst am: 12.12.2007 17:16 |
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Servus,
welche Bedeutung hat der Rechnungsabschluß eines KKK für die Bank? rechtlich und wirtschaftlich? |
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Verfasst am: 12.12.2007 17:24 |
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Hierzu ein Verweis auf die AGB Banken:
Nr. 7
Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse
Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. |
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Verfasst am: 12.12.2007 17:30 |
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also wenn die Frage lautet, warum der RA so wichtig ist schreibt man:
1. wg. HGB 355 Pflicht einen zu erstellen
2. Lastschriften gelten 6 Wochen nach RA als genehmigt und
3. Einzelposten gehen durch Abschlusssaldo rechlich unter und gelten als genehmigt 6 Wochen nach RA?! |
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