Zuschreibung zu forderungen |
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Verfasst am: 16.01.2008 16:45 |
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hey ho,
da mein lehrer einfach nur verwirrt ist und ich ein totales chaos in meinen unterlagen habe,woltle ich mal eure meinung hören...
ein kunde ist nicht mehr liquide und kann eine forderung von 5.200 nicht mehr erbringen
forderung wird abgeschrieben....(absch an kkk)
dann bekommt er plötzlich die kohle.....
warum wird dann kkk an erträge aus zuschreibungen gebucht....
ich kann da irgendwie den ertrag nicht erkennen |
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Verfasst am: 16.01.2008 16:51 |
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ganz einfach:
weil du durch die Abschreibung einen Verlust realisiert hast. Damit ist die Sache für dich gegessen.
Jetzt bekommst du aber später, nach der Abschreibung, widererwarten doch noch Geld von deinem Schuldner.
Da du das jetzt wieder irgendwo einbuchen musst, sprichst du direkt die GuV an und buchst KKK an Erträge aus Zuschreibungen auf Forderungen und alles ist gut. |
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Verfasst am: 16.01.2008 17:34 |
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Abschreibungen = Aufwendungen
Eingänge = Erträge
Durch die Abschreibung hast du quasi diesen Betrag über 5.200 aj schon "abgeschrieben", also du gehst davon aus, dass er definitiv weg ist. Also kannst du es im GuV als Aufwand buchen.
Wie Saber schon sagte, kommt dann das GEld aber wiedererwarten doch.
Du kannst die Abschreibung aber sozusagen nicht mehr rückgängig machen und musst daher eine umgekehrte Genebuchung machen also Erträge...KKK an erträge aus der Zuschreibung.
MfG Johnie_Walker |
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