Antizipative Zinsen |
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Verfasst am: 12.03.2008 22:29 |
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Hallo...
ich hatte in meinem Studienbrief folgende Aufgabe.
Eine Bank legt 10Mio bei der eigenen Girozentrale an (Festgeld im Sommer für ein Jahr)
Die Zinsen werden nach einem Jahr bezahlt.
Wie lautet der Buchungssatz zum Jahresende.
Lösung lt. Studienbrief:
sonst. Forderungen an Zinserträge
Meiner Meinung nach müsste diese Buchung falsch sein, da antizipative Zinsen nicht über sonst. Forderungen/Verbindlichkeiten abgegrenzt werden, sonder über das Bestandskonto.
Was ist nun richtig? |
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Verfasst am: 13.03.2008 10:50 |
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Du hast recht. Der Buchungssatz müsste lauten:
BKK an Zinserträge |
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Verfasst am: 13.03.2008 11:47 |
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oder
Forderungen an Zinserträge |
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Verfasst am: 13.03.2008 17:03 |
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Nicht in der Bankbuchführung!
siehe §11 RechKredV
http://www.gesetze-im-internet.de/rechkredv/index.html
§ 11 Anteilige Zinsen
1Anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag bei Kreditinstituten den Charakter von bankgeschäftlichen und bei Finanzdienstleistungsinstituten den Charakter von für diese Institute typischen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind demjenigen Posten der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zuzuordnen, dem sie zugehören. 2§ 268 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. 3Die in Satz 1 genannten Beträge brauchen nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert zu werden. |
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Verfasst am: 13.03.2008 22:58 |
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sind demjenigen Posten der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zuzuordnen, dem sie zugehören
Sind Festgelder an KI nicht Forderungen an KI? |
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Verfasst am: 13.03.2008 23:13 |
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Und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditinstituten werden auf dem BKK-Konto festgehalten. |
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Verfasst am: 14.03.2008 17:14 |
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Termineinlagen sind im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" (Aktivposten Nr. 3) auszuweisen. |
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