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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

ARAP und PRAP
 
Fabiola
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.03.2008 18:46
Hallo!
kann mir bitte mal jemand erklären wann ich ARAP, PRAP, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten benutze!

Aufgabe:
Die Telefonrechnung für Dezember in Höhe von 642,00€ wird erst im neuen Jahr beglichen.

das kann ja jetzt ARAP und sonstige Verbindlichkeiten sein, weil wir ja bei beiden bezahlen müssen...

Wäre echt super dankbar wenn mir das jemand erklären könnte.
Liebe Grüße Fabiola
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2008 18:57 - Geaendert am: 31.03.2008 19:00
Wenn die Bank aktiv einen Aufwand im Voraus bezahlt hat
-> ARA

Wenn die Bank im Voraus passiv etwas Erträge erhalten hat
-> PRA

Wenn die Bank noch Aufwand bezahlen muss
-> sonstige Verbindlichkeiten

Transitorische (hinüberreichende) Posten
• Aufwendungen, die in das nächste Geschäftsjahr gehören, aber von uns bereits (aktiv) gezahlt worden sind, müssen herausge-bucht werden: ARA an Aufwandskonto
• Erträge, die in das nächste Geschäftsjahr gehören, aber von uns bereits (passiv) vereinnahmt worden sind, müssen herausgebucht werden: Ertragskonto an PRA

Antizipative (vorweggenommene) Posten
• Werden Aufwendungen, die das alte Geschäftsjahr betreffen, erst im nächsten Geschäftsjahr bezahlt, müssen noch in alter Rech-nung gebucht werden: Aufwandskonto an SoVerb. Auf das Konto SoVerb wird nur dann gebucht, wenn kein anderes Passivkonto (Termineinlagen) vorhanden ist.
• Werden Erträge, die das alte Geschäftsjahr betreffen, erst im nächsten Geschäftsjahr vereinnahmt, müssen noch in alter Rechnung gebucht werden: SoFord an Ertragskonto. Auf das Konto SoFord wird nur dann gebucht, wenn kein anderes Aktiv-konto (Forderungen gegenüber KI, Wertpapiere) vorhanden ist.

Sonderfälle bei KI
Nach § 11 RechKredV v. 10.2.92 sind anteilige (antizipative) Zinsen dem jeweiligen Posten der Bilanz zuzuordnen:
• Aufgelaufene Zinsen aus Festgeldanlagen der Kunden werden dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuge-ordnet
• Aufgelaufene Zinsen aus Festgeldguthaben bei anderen KI wer-den dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber KI zugeord-net.
• Aufgelaufene, anteilige Zinsen aus Wertpapieren müssen im Wertpapierbestand bilanziert werden.
 

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