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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Eigenkapital
 
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2008 13:09
Kurze Frage, leider konnte unsere Lehrerin das nie so richtig beantworten :)

Bilanzgewinn und der JÜ werden doch nicht mit ins EK eingerechnet oder?
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2008 13:23 - Geaendert am: 28.04.2008 13:25
Nach § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital in

Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklagen
Rücklagen für eigene Anteile
satzungsmäßige Rücklagen
andere Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.

Der Bilanzgewinn bzw -verlust berechnet sich wie folgt:

Jahresüberschuss nach § 275 HGB
+/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Gewinnausschüttungen des Vorjahres
- Einstellungen in die Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.04.2008 13:35
Der Bilanzgewinn ist Eigenkapital.

Bei der Berechnung der Bilanzkennziffern soll er laut IHK-Formelsammlung aber nicht zum Eigenkapital gerechnet werden. (Steht dem Unternehmen ja auch nicht langfristig zur Verfügung)
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.04.2008 13:49
Bei uns konnte es auch niemand kompetent beantworten.

Mittlerweile habe ich ein paar Aufgaben berechnet und es wurde, wie Rathner sagte, immer nicht mit ins EK einbezogen.

Gruß, Kati.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2008 15:13
Ich halte es für unrealistisch, dass der Bilanzgewinn UND der JÜ in das EK gerechnet werden, da der Bilanzgewinn ja den JÜ bereits enthält.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2008 15:16
lol
Ich lach‘ mich gerade tot. Im Kompaktwissen Rechnungswesen steht:

Das EK gliedert sich in

Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
Bilanzgewinn/-verlust
 

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