Grundschuld?! |
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Verfasst am: 03.05.2008 20:53 |
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Wenn in Abtlg 3 nix weiter gegeben ist zu der Grundschuld,geh ich dann von einer Brief-oder Buchgrundschuld aus???????????????? |
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Verfasst am: 03.05.2008 21:12 |
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dann ist es ne Briefgrundschuld!
Sonst würde da brieflos stehen! |
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Verfasst am: 04.05.2008 12:50 |
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BGB § 1116 Brief- und Buchhypothek
(1) Über die Hypothek wird ein Hypotheken-brief erteilt.
(2) Die Erteilung des Briefes kann ausge-schlossen werden. Die Ausschließung kann auch nachträglich erfolgen. Zu der Ausschließung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §
§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. |
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