Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 54
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Grundschuld?!
 
krisurf
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2008 20:53
Wenn in Abtlg 3 nix weiter gegeben ist zu der Grundschuld,geh ich dann von einer Brief-oder Buchgrundschuld aus????????????????
Kieler85
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.05.2008 21:12
dann ist es ne Briefgrundschuld!

Sonst würde da brieflos stehen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.05.2008 12:50
BGB § 1116 Brief- und Buchhypothek
(1) Über die Hypothek wird ein Hypotheken-brief erteilt.
(2) Die Erteilung des Briefes kann ausge-schlossen werden. Die Ausschließung kann auch nachträglich erfolgen. Zu der Ausschließung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §
§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung.
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse