Abschreibungen |
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Verfasst am: 12.08.2008 19:11 |
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Hi,
mal ne Frage zu folgender Frage..^^
"Auf die zweifelhaften Forderungen in Höhe von 2.345.600 EUR wurden bereits Einzelwertberichtigungen von durchschnittlich 65% gebildet"
a) Über wieviel Euro lautet die Summe der EWB?
Sind die 2.345600 dann 35% von der Originalsumme?
Grüße und Danke für Hilfe |
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Verfasst am: 12.08.2008 20:45 |
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Ich bin der Meinung, dass die 2.345.600 den vollen Forderungen, die noch einzelwertzuberichtigen sind, entsprechen.
Deine EWB beträgt dann 1.524.640 (65% der zweifelhaften Forderungen) |
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Verfasst am: 13.08.2008 21:18 |
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Harder1907 hat recht! |
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Verfasst am: 14.08.2008 16:17 |
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DANKE |
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Verfasst am: 15.08.2008 22:35 |
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ich finde dieses thema soo ätzendd... komm gar net damit klar...
musste ich hie einfach mal los werden-- :)
schöenn abend noch |
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Verfasst am: 16.08.2008 08:28 |
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Uneinbringliche Forderungen werden sofort direkt abgeschrieben.
Zweifelhafte Forderungen werden einzeln wertberichtigt (indirekte Abschreibung als Einzel-Wertberichtigung (EWB)).
Einwandfreie Forderungen werden pauschal wertberichtigt für das latente (ständige) Kreditrisiko (indirekte Abschreibung als Pauschalwertberichtigung (PWB)). |
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Verfasst am: 16.08.2008 10:30 |
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Das ist gut und verständlich erklärt - na, ja, ist auch Herrmann.
Warum sind viele RW-Lehrer in den Berufsschulen nicht so engagiert bzw. können so verständlich erklären, vor allem Leuten mit Abi, die bislang kein Rewe hatten. |
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