Kann diese Aufgabe einfach nicht lösen... :( |
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Verfasst am: 07.09.2008 21:19 |
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Hi Leute kann mir jemand bei dieser aufgabe helfen??? Habe keine Ahnung was ich machen muss...
Die Westerwald Bank muss einen Auszugsdrucker für 8.000 EUR inkl. 19& USt. kaufen. DIeser kann voraussichtlich 7 Jahre genutzt werden. Die Wiederbeschaffungskosten betragen voraussichtlich 9.100 EUR inkl. 19% Ust.
Wie ist die Anschaffung in der Finanzbuchhaltung und in der Kosten- und Erlösrechnung zu berücksichtigen? Auf die wichtigsten kalkulatorischen Kosten soll auch eingegangen werden.
Bitte bitte helft mir... :( |
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Verfasst am: 08.09.2008 08:11 - Geaendert am: 08.09.2008 10:27 |
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1. Nettobetrag errechnen, wenn umsatzsteuerpflichtiger Bereich: 8.000 € : 1,19 =
2. Für FiBu Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle ermitteln
3. Für die Kostenrechnung Netto- Wiederbeschaffungswert nehmen |
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Verfasst am: 08.09.2008 08:31 |
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Wird der Nettokaufwert abgeschrieben?
Sorry für die schlechte Frage, aber bei mir ist´s schon n bisschen her =/
Wenn ja, warum? |
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Verfasst am: 08.09.2008 09:11 |
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Ich hoffe ich liege mit meiner Aussage nun richtig.
Ich sage, du KANNST nur den Nettokaufwert abschreiben, da ja nur dieser in der Betriebs- und Geschäftsausstattung buchhalterisch erfasst wird. Die Umsatzsteuer ist ja ein durchlaufender Posten, das heißt, du gibst diese ja ans Finanzamt ab bzw. verrechnest diese mit dem Finanzamt, also kannst du die Steuer auch nicht abschreiben.
Grüße |
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Verfasst am: 08.09.2008 09:23 |
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Ich würde den Kontoauszugsdrucker zu den umsatzsteuerfreien Bankleistungen zählen... und dann wird die Umsatzsteuer nicht abgezogen. Bank = Endverbraucher und es wird daher inkl Umsatzsteuer abgeschrieben |
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Verfasst am: 08.09.2008 10:28 |
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Wenn auf Kontoführungskosten keine Mehrwertsteuer verlangt wird, dann wird auch die Mehrwertsteuer mit abgeschrieben. |
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Verfasst am: 08.09.2008 16:01 |
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In der Buchhaltung werden durch die Abschreibung Aufwendungen von 8000 / 7 Jahre = 1.142,86 Euro jährlich anfallen.
In der Kostenrechnung fallen durch die Abschreibung von den Wiederbeschaffungskosten Kosten von jährlich 1.300 Euro an.
Begrifflichkeiten:
In beiden Rechnungen fallen mindestens 1.142,86 Euro an. Das sind aus der Sicht der Buchführung Zweckaufwand, aus der Sicht des Controllings Grundkosten. Im Controlling fallen darüber hinaus 157,14 Euro an. Das sind Zusatzkosten. |
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Verfasst am: 08.09.2008 22:35 |
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Vielen lieben Dank, aber wie kann ich denn die kalkulatorischen Kosten errechnen??? |
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Verfasst am: 08.09.2008 22:41 |
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9.100 € : 7 = 1.300 € |
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