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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Abschreibung / vom Brutto oder Nettobetrag
 
amberger
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.09.2008 20:11
Hallo,

hab grad eine Aufgabe vor mir,

und zwar sind in den Anschaffungskosten die Umsatzsteuer enthalten?
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.09.2008 08:44
mhhh.... ja da kann dir so auch keiner weiterhelfen!

Wie sieht den die Aufgabe aus?

Handelt es sich um eine Anschaffung für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen? oder umsatzpflichtige?

Bei umsatzsteuerfreien (zb Kreditabteilung) wird mit Umsatzsteuer abgeschrieben
bei umsatzsteuerfreien (Depotabteilung / Schließfächer) wird ohne abgeschrieben...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2008 15:26 - Geaendert am: 22.09.2008 22:59
Begründung:

Muss die Bank Mehrwertsteuer für die Dienstleistung Depotverwaltung verlangen, kann sie die Vorsteuer mit der Mehrwertsteuer verrechnen. somit zahlt sie keine Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Deshalb kann sie die Umsatzsteuer nicht abschreiben.
amberger
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.09.2008 19:48
kann mir erstmal jemand die Begriffe erklären?

umsatzsteuerfrei?
umsatzsteuerpflichitg,

bei was mache ihc jetzt genau brutto oder netto?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2008 23:09
An der Amberger Berufsschule gibt es einen guten RW-Lehrer. Der kann das bestimmt erklären.
amberger
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2008 12:18
ich habe aber morgen zwischenprüfung,
dafür ist es dann leider zu spät,

alos momentan verstehe ich das so:
umsatzsteuerfreie abteilungen = anschaffungskosten brutto
umsatzsteuerpflichtige abteilungen= anschaffungskosten netto
Crazy1988
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2008 12:47
ja, wenn du anschaffungen für den umsatzsteuerfreien bereich tätigst, schreibst du mit der umsatzsteuer ab. wenn du anschaffungen für den umsatzsteuerpflichtigen bereich tätigst, schreibst du ohne umsatzsteuer ab.
die bereiche/abteilungen die umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig sind stehen bestimmt in deinen schulunterlagen. schau da doch mal rein!
Beispiel: Kreditabteilung -> umsatzsteuerfreier Bereich -> wird mit umsatzsteuer abgeschrieben
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2008 12:50
Bei Zinsen wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Somit ist die Kreditabteilung ein umsatzsteuerfreier Bereich.

Bei Depots und Schließfächer muss Mehrwertsteuer verlangt werden. -> mehrwertstuerpflichtiger Bereich.
 

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