Gehaltsabrechnung |
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Verfasst am: 16.01.2009 19:34 |
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Frage zur Folgender Übungsaufgabe..
Muss Gehaltsabrechnung von einem Filialleiter einer Bank erstellen.
Folgende Beitragssätze zur Sozialversicherung wurden zugrunde gelegt: RV 19,9%, KV 14,20%, Sonderbeitrag zur KV 0,9%, ALV 3,3%, Pflege.V. 1,95% für AN mit Kinder, 2,20% für Kinderlose AN.
Beitragsbemessungsgrenze: RV-und ALV 5300 EUR
KV-und Pflege V. 3600 EUR
Der Filialleiter bezieht keine VL-Leistungen. Seine Konfession ist Katholisch, hat kein Kind, ledig daher Steuerklasse Eins.
Durchschnittlicher Lohnsteuersatz ist bei 33,26%
Habe folgende Ergebnisse erfasst.
Bruttogehalt lt Tarif : 3800,00 EUR
VL: kein Eintrag
Gesamte Bruttobezüge : 3800,00 EUR
Lohnsteuer: 1263,88 EUR
Kirchensteuer (9%) 113,75 EUR
Soli- Zuschlag 69,51 EUR
Summe Steuerabzug 1447,14 EUR
RV: 378,10 EUR ( 3800 * 9,95%)
ALV: 62,70 EUR ( 3800 * 1,65%)
KV: 255,60 EUR ( 3600 * 7,1% )
Sonderbeitrag KV 32,40 EUR ( 3600 * 0,9% )
Pflege V. 39,60 EUR ( 3600 * 1,1% )
Summe Sozialbeiträge 768,40 EUR
Nettogehalt= 1584,46 EUR
irgendwie kann ich das nicht glauben oder habe falsch gerechnet.
Zur Neugier hab ich dies bei Nettolohnrechner.de ausrechnen lassen, also 3800 Bruttoeinnahmen aber dort wird ein ganz anderes Nettogehalt angegeben, was meines Erachtens richtig sein könnte. Kann jemand mir das erklären.
Bei der Übungsaufgabe sind lediglich die o.g. Angaben zugrunde gelegt...
Brauche Hilfe! |
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Verfasst am: 18.01.2009 01:27 |
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Die Berechnung stimmt schon, lediglich der angegebene Steuersatz ist fernab der Realität.
Unter http://www.steuerlinks.de/lohnsteuertabelle.html kannst du dir die jeweils gültigen Tabellen runterladen, in 2008 gibt es z.B. mit 9% KISt bei 3798 - 3801 Bruttolohn einen Steuerabzug von 820,83 (entspricht ca. 21%) und auch entsprechend weniger Kirchensteuer und Soli.
Macht in der Berechnung knapp 500€ Unterschied, und dann wäre das Nettogehalt wohl auch realistisch. |
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Verfasst am: 18.01.2009 12:21 |
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Ein kleiner Fehler ist drin:
Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, die 0,25% Mehrbeitrag allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht. |
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