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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage an die Immo-Experten, wg. Beurkundung
 
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2009 08:03
hallo,

habe gestern einen kaufvertrag (immobilie) geschlossen. während der beurkundung fiel auf, dass ein punkt fehlte. die eigentümerin wurde angerufen während der beurkunden(hat sich vertreten lassen) und am telefon hat sie mündlich zugestimmt. nun wurde ihr der vertrag zur unterzeichnung zugeschickt ( die dame wohnt 400 km entfernt). wenn sie nun nicht unterschreiben sollte, weil ja von meiner seite aus was geändert wurde im vertrag, wer kommt dann für die kosten auf...?

vielen dank im voraus
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2009 09:07
Mir stellt sich schon die Frage, ob der Vertrag überhaupt gültig ist, wenn die Frau zu Hause unterschreibt.
Das ist ja dann keine Beurkundung mehr.

Warum hat denn der Vertreter nicht unterschrieben, nachdem die Frau telefonisch zugestimmt hat. War die Vollmacht nicht ausreichend?

M.E. hätte der Vertrag in der geänderten Form geschlossen werden sollen. Der Vertreter wäre dann Vertreter ohne Vertretungsmacht. Jetzt müsste die Frau nur nachträglich noch ihre Zustimmung erteilen.

Ich bin also der Meinung, dass sofern Du nicht unterschrieben hast auf jeden Fall ein zweiter Notartermin angesetzt werden muss.

Fehler in Kaufverträgen gibt es übrigens häufiger. War bei mir auch so. Der Notar hat dann die Seite neu ausgedruckt und der Vertreter der Eigentümerin hat dann unterschrieben.
Oft streichen die Notare auch handschriftlich etwas aus den Verträgen.
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2009 11:29
die vertreterin hat den vertrag neben mir und dem notar auch unterschrieben, nachdem sie die zustimmung der eigentümerin eingeholt hat. aber natürlich muss der vertrag nun auch noch von der eigentümerin selber vor einem notar abgesegnet werden. aber wenn dies passiert ist, bin ich schon der meinung, dass es rechtskräfitg ist und kein weiterer notartermin erforderlich ist. dafür kann sich die verkäuferin ja schließlich vertreten lassen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2009 08:51
Ich halte den Sachverhalt mal wieder für etwas dünn. War der Vertreter ein sogennnater Vertreter ohne Vertretungsmacht oder bevollmächtigt mit allem pipapo, nämlich der Beurkundung der Bevollmächtigung. Da kommt es drauf an.

Bei einem vollmachtlosen Vertreter (sehr üblich), muß der Notar noch einmal beurkunden, die Willenserklärung der Eigentümerin. Liegt eine voll wirksame Vollmacht vor, ist der Vertrag wirksam. Ob der Vertreter so abschließen durfte, berührt nur das Innenverhältnis zwischen ihm und der Eigentümerin.

Scheitert im ersten Fall die Beurkundung noch, kommt es darauf an, wie gravierend die Änderungen waren, und ob nach Treu und Glauben zu erwarten war, dass die Eigentümerin diesen zustimmen würde. Da kommte es auf Details der Vertragsverhandlungen etc. an.

Gegenüber dem Notar wirst Du aber erst mal auf den Kosten sitzenbleiben, der wird sich sein Geld beim Käufer holen.
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.01.2009 10:01
ja, du hast recht, auch in meinem fall handelte es sich um eine vollmachtlose vertreterin. die veränderungen waren nur minimal, aber es wurde halt etwas verändert und da sich die eigentümerin schon vorher als sehr schwierig und kompliziert erwiesen hat, bin ich natürlich nun etwas unruhig, da WIR schließlich in dem vertrag etwas geändert haben und sie diese ausfertigung ja noch nicht abgesegnet hatte, mit den notarkosten, dass ich dann darauf sitzen bleiben würde, ist natürlich ärgerlich, andererseits hat sie ja unter zeugen den vertragsänderungen zugestimmt. naja, hoffen wir mal das beste.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2009 13:24
Beim Kaufvertrag kann der Antrag und die Annahme getrennt beurkundet werden. Bei der Auflassung müssen sowohl Veräußerer als auch Erwerber beim Notar anwesend sein oder vertreten werden.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2009 15:03
Hm, wurde hier ein Kaufvertrag ohne Auflassungserkärung abgeschlossen? Gehen tut das ja, aber ungewöhnlich, wie oft sollen denn die Beteiligten noch zum Notar.
 

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