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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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REWE- Personalaufwendungen |
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Verfasst am: 21.01.2009 13:56 |
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Bei folgender Angelegenheit bin ich irritiert.
Ich stelle eine Gehaltsabrechnung auf. (Übungsaufgabe)
Folgende Angaben sind gegeben:
Tarifliches Grundgehalt : 3372,00 EUR
Leistungszulage : 380,00 EUR
Tarifliche VL- des Arbeitgebers: 26,00 EUR
Anlage von vermögenswirksamen Leistungen: 40,00 EUR
Monatlicher Lohnsteuerfreibetrag : 305,00 EUR
Jetzt würde ich gerne wissen,
1. wie hoch das steuerpflichtige Einkommen ist?
meiner meinung nach das tarifliche Grundgehalt + Zulagen + tarifliche VL des Arbeitgebers - Monatl. Lohnsteuerfreibetrag = ergibt das steuerpflichtige Einkommen.. ist das richtig?
2.Kann jemand mir auch verraten den Unterschied zwischen:
Tarifliche VL und Anlage von VL.
Im Bankengewerbe wird doch max. 40 EUR gezahlt.
wobei bei diesem Kunden tariflich 26 EUR gezahlt wird.
ich glaube die 40,00 EUR zahlt er freiwillig selbst in die VL ein.
oder ??
3.welche o.g. Einnahmen werden berücksichtigt, um diese zur Berechnung der Lohnsteuer, RV.-und ALV, KV.-und Pflege V. zugrunde zulegen??
ich denke nur das steuerpflichtige Einkommen.. |
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Verfasst am: 21.01.2009 14:32 |
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zu 1. Die Berechnung ist richtig.
zu 2. Der Arbeitnehmer kann mehr VL sparen als der Arbeitgeber gibt. Hier gibt der Arbeitgeber 26 Euro, der Arbeitnehmer spart aber 40 Euro, d.h. 14 Euro aus eigener Tasche.
zu 3. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsabzüge wird nicht das steuerpflichtige Einkommen genommen, sondern das Bruttoeinkommen, d.h. der Lohnsteuerfreibetrag bleibt bei der Berechnung der Sozialabgaben unberücksichtigt. |
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Verfasst am: 21.01.2009 15:11 |
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vielen dank herr rathner... |
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